Vermischtes

Diakonie warnt vor Ausgrenzung behinderter Menschen

  • Donnerstag, 29. August 2019
/Depression-lightpoet-stockadobecom
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Berlin – Die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behinderten­hilfe (BeB) haben vor neuen Formen der Ausgrenzung psychisch kranker Menschen ge­warnt. Das Gedenken an die Vernichtungsaktion der Nationalsozialisten verpflichte dazu, die betrof­fenen Menschen zu schützen, erklärte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, heute in Berlin.

Im Oktober 1939 unterzeichnete Hitler – rückdatiert auf den Kriegsbeginn am 1. Septem­ber – den sogenannten „Euthanasie“-Erlass. Er bedeutete das Todesurteil für europaweit rund 300.000 psychisch kranke und behinderte Menschen.

„Psychische Erkrankungen können jeden treffen, und es darf nicht sein, dass sie zu einem volkswirtschaftlichen Problem gemacht werden“, so Loheide anlässlich des morgigen Fest­aktes zum fünfjährigen Bestehen des Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozia­lis­­tischen „Euthanasie“-Morde.

Die Diakonie kritisierte zudem zusammen mit der Behindertenhilfe eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Danach fragt die Fraktion nach dem Anteil psy­chisch kranker Menschen mit Erwerbsminderungsrente und den volkswirtschaftlichen Verlusten, die durch diese Gruppe entstünden.

Der stellvertretende BeB-Vorsitzende Jürgen Armbruster erklärte dazu, eine psychische Erkrankung reiße die Betroffenen aus dem Arbeitsleben heraus. Der Sozialstaat solle dieses Risiko auffangen – „mit einer ausreichenden Erwerbsminderungsrente, aber auch mit Angeboten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“.

kna

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