Ärzteschaft

Dialysesachkosten: Keine Absenkung

  • Freitag, 18. Juli 2014

Berlin – Die Dialysesachkostenpauschalen werden nicht weiter abgesenkt. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt, wie die KBV heute mitteilte. In einem Beschluss zur Anpassung der Dialysesachkosten vom März 2013 war die Option zu einer weiteren Absenkung enthalten. KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich damals aber auch verpflichtet, bis Ende August 2014 zu prüfen, ob zur Kosten- und Vergütungssituation

aktuelle Daten und Erkenntnisse vorliegen, die eine andere Entscheidung nahelegen. Zum 1. Juli 2013 wurden die Sachkosten um 100 Millionen Euro jährlich gekürzt. Eine weitere Senkung um 80 Millionen Euro war ab Januar 2015 vorgesehen.

Im April hatte der Verband Deutscher Nierenzentren (DN) ein von ihm in Auftrag gege­benes Gutachten des Volkswirts Thomas Drabinski vorgelegt. Der Leiter des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse kam darin zu dem Schluss, dass die Pauschalen für nichtärztliche Sach- und Dienstleistungen, die bei der Versorgung von Patienten in Praxen niedergelassener Nephrologen anfallen, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab um ein Viertel zu niedrig angesetzt sind.

Für die Auswertung hatte der Berufsverband seine Mitglieder befragt. 84 Prozent beteiligten sich. Ein Großteil untermauerte seine Daten nach Angaben des DN durch Testate von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Damals hatte KBV-Honorardezernent Ulrich Casser betont, das Gutachten liefere „ein sehr gutes Abbild der Kosten“. Deshalb werde die KBV einer weiteren Kostenabsenkung nicht zustimmen.

hil

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