Medizin

Diane-35: Französische Arzneimittelbehörde untersucht Todesfälle

  • Montag, 28. Januar 2013
Uploaded: 28.01.2013 12:00:18 by mis
dpa

Paris – Die französische Arzneimittelbehörde (ANSM) prüft derzeit die Sicherheit des Akne-Medi­kaments Diane 35, das in Frankreich offenbar häufig zur oralen Kontrazeption verschrie­ben wird. Todesfälle infolge von venösen Thromboembolien bei jungen Anwen­derinnen sorgen derzeit in den französischen Medien für Schlagzeilen. ANSM-Chef Dominique Maraninchi rief am Montag dazu auf, das Medikament nicht mehr als Verhü­tungsmittel zu verschreiben. Entscheidungen seiner Behörde zur Diane 35 als Akne-Medikament an sollen noch in dieser Woche fallen, so Maraninchi.

Diane 35 enthält eine Kombination aus dem Östrogen Ethinylestradiol und dem Anti-Andro­­gen Cyproteronazetat. Das wichtigste Einsatzgebiet sind entzündliche Formen der Akne (die Zulassung umfasst auch leichtere Formen von Hirsutismus und die androgenetische Alopezie). Zu den Begleiteffekten zählt eine Hemmung der Ovulation. Sie wird immer wieder zum Anlass einer fortgesetzten Verordnung genommen, obwohl die Fachinformationen in Frankreich (wie auch in Deutschland) dazu auffordern, das Mittel nach Abheilen der Akne abzusetzen.

Der Grund für diese Empfehlung (eine formelle Kontraindikation gibt es nur bei bekann­ten Thromboserisiken) ist ein erhöhtes Risiko von thromboembolischen Komplikationen, die bei Kombination mit Cyproteronazetat nach einer vielzitierten Kohortenstudie aus Dänemark 4 Mal häufiger auftreten als bei Nichtanwenderinnen und zweimal häufiger als bei Anwenderinnen von Kombinationen mit Levornorgestrel (BMJ 2011; 343: d6423).

Diese Vorsichtsmaßnahme wird offenbar nicht immer befolgt. In Frankreich wurden Diane-35 oder die inzwischen verfügbaren Generika im letzten Jahre ganzjährig an 315.000 Frauen verordnet. Da die Akne in der Pubertät auftritt, dürften darunter auch viele Teenager sein, deren Tod durch ein thromboembolisches Ereignis die Angehörigen erschüttert, die Medien mobilisiert und die Gerichte beschäftigt.

14 Klagen anhängig
Derzeit sollen in Frankreich 14 Klagen anhängig sein gegen die Hersteller von Diane-35 und ihre Generika sowie von Anti-Baby-Pillen der dritten und vierten Generation, für die ebenfalls ein erhöhtes Thromboserisiko diskutiert wird. Dies hat die neue Arzneimittel­aufsicht ANSM (Agence nationale de sécurité du médicament, hervorgegangen aus der im letzten Jahr aufgelösten AFSSAPS) veranlasst, auf eine laufende Überprüfung von Diane-35 und ihren Generika hinzuweisen.

Diane-35 wurde in Frankreich im Juli 1987 eingeführt. Seither ist es laut ANSM zu sieben Todesfällen bei den Anwenderinnen (einschließlich der Generika) gekommen, von denen die ANSM allerdings drei auf andere Grundkrankheiten der Anwenderinnen zurück­geführt. Weitere 125 Frauen haben nicht tödliche Thrombosen erlitten, von denen 113 das venöse und 13 das arterielle Gefäßsystem betrafen. Laut ANSM steht die Nutzen-Risiko-Bewertung kurz vor dem Abschluss. Ein Ergebnis wurde am Sonntag für die kommende Woche angekündigt.

Der Hersteller Bayer erwartet keine Verurteilung, da das Mittel nicht den Zulassungs­bedingungen gemäß verordnet wurde. Diane 35 dürfe nur zur Behandlung von Akne und nur unter Berücksichtigung der Gebrauchshinweise verschrieben werden, wurde der Presse mitgeteilt.

In Deutschland werde die Verschreibung von Diane-35-Pillen „sehr restriktiv” gehand­habt, sagte ein Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Es gebe „ganz klare Einschränkungen”. „Die Verschreibung von Diane 35 ausschließlich zur Verhütung ist in Deutschland nicht mehr möglich", sagte er am Montag.

rme

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