Die neue GOÄ rückt näher
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich auf weite Teile der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verständigt. Am vergangenen Freitag haben sie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein entsprechendes Informationspaket dazu übergeben. An dem Treffen nahmen neben Vertretern der Beihilfe auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundeszahnärztekammer teil.
Ein Sprecher der BÄK erläuterte auf Nachfrage, Kernstück des Informationspaketes sei die sogenannte „TOP-400-Liste“. Dabei handelt es sich um Leistungen, die besonders häufig abgerechnet werden. Sie machen voraussichtlich rund 80 bis 85 Prozent des ärztlichen Honorarumsatzes aus. Weiterhin sind die Kapitel B der neuen GOÄ „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“ sowie das Kapitel M mit mehr als 1.000 Laborleistungen Inhalt des Informationspaketes.
Außerdem erhielt das BMG eine vom Präsidenten der BÄK, Frank Ulrich Montgomery, und dem Vorsitzenden des PKV-Verbands, Uwe Laue, unterzeichnete sogenannte Durchführungsvereinbarung über den Stand der Arbeit. In dieser Vereinbarung haben Ärzte und private Krankenversicherung die bereits geleisteten und die noch ausstehenden Arbeitspakete dargestellt. Außerdem verständigen sie sich darauf, dass Detaileinigungen erst mit einer abschließenden Gesamteinigung wirksam werden.
Die Gesprächsteilnehmer vereinbarten im BMG außerdem Termine für Folgesitzungen.
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