Politik

Diskussion um EU-Wettbewerbsklage zur Krankenhaus­finanzierung

  • Dienstag, 30. Juli 2013

Berlin – Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser in Deutschland (IVKK) hat vor der Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw gewarnt. Der Fall könne vorschnell beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen und damit die Entscheidung über die Krankenhausfinanzierung in Deutschland faktisch auf die EU-Ebene verlagern, erklärte IVKK-Chef Bernhard Ziegler in einem offenen Brief.

Im Mai hatte der BDPK beim Landgericht Tübingen Klage gegen den Landkreis Calw auf Unterlassung der rechtswidrigen Subventionen für die Kreiskliniken Calw GmbH einge­reicht. Grund sind laut BDPK Finanzspritzen, die der Landkreis den Kreiskliniken in Form von Investitionszuschüssen und Ausfallbürgschaften außerhalb der regulären Krankenhaus­finanzierung gewährt hatte.

Zudem hatte der Kreistag des Landkreises Calw Ende 2012 beschlossen, auch die Jahresfehlbeträge der Kreiskliniken Calw für das laufende Jahr und danach die bis 2016 erwarteten Defizite mit Steuergeldern auszugleichen. Diese Verlustübernahmen des Landkreises Calw zugunsten der Kreiskliniken stellen nach Auffassung des Bundes­verbandes Deutscher Privatkliniken EU-rechtswidrige Beihilfen dar, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen, weil sie den Wettbewerb mit den im Umfeld liegenden privaten und freigemeinnützigen Krankenhäusern erheblich verzerren.

In diesem Zusammenhang kritisierte der IVKK-Vorsitzende, die Klage des BDPK berufe sich auf europäisches Wettbewerbsrecht und sei darauf gerichtet, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu landen, obwohl das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip für Deutschland festgeschrieben habe. Mit einem Rechtsgutachten durch die Universität Hannover will der Interessenverband deshalb zeigen, dass die Grundlage der Wettbewerbsklage des BDPK gegen das Grundgesetz verstößt und nicht an den EuGH überwiesen werden darf, sondern vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehört.

„Was sich derzeit beim europäischen Bankensystem abspielt, würde sich dann auch beim europäischen Krankenhauswesen vollziehen“, warnte Ziegler. Dazu dürfe es nicht kommen. „Das Krankenhauswesen in Deutschland ist und bleibt eine grundgesetzlich garantierte Instanz“, so der IVKK-Chef.

hil

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