Politik

Diskussion um falsche Diagnostik: Überwachungs­kommission bestätigt Hirntod

  • Montag, 12. Januar 2015

Berlin – Im Fall einer vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Hirntoddiagnostik in einem norddeutschen Krankenhaus hat die gemeinsame Prüfungs- und die Überwachungs­kommission von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen festgestellt, dass die Organspenderin vor geplanter Organentnahme hirntot war. Man habe den Fall eingehend mit Hilfe von externer, unabhängiger Expertise untersucht. Ein Sprecher des Gesundheitsressorts in Bremen erklärte heute, es handele sich um einen formalen Fehler in der Dokumentation.

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatte in ihrer Montagsausgabe berichtet, Ärzte hätten in einem Krankenhaus im Raum Bremen/Bremerhaven im Dezember eine Organentnahme abbrechen müssen, weil dessen Hirntod nicht nach den dafür vorgesehenen Regeln diagnostiziert worden war. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Ärzte vor einer Organentnahme unabhängig voneinander den Hirntod des Spenders feststellen. Dazu sind mehrere Tests, die unter anderem beweisen, dass die Spontanatmung und alle Hirnstammreflexe ausgefallen sind, erforderlich.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), deren Mitarbeiter die Richtigkeit der Hirntoddiagnostik vor einer Organspende überprüfen müssen, teilte der SZ auf Anfrage mit, sie habe die bei der Bundesärztekammer (BÄK) angesiedelte Überwachungs­kommission über die „Unklarheiten in Bezug auf die Hirntoddiagnostik beziehungsweise ihre Dokumentation“ in diesem Fall informiert.

Sämtliche Hirnfunktionen erloschen
Die Überwachungskommission erklärte, alle bisherigen Untersuchungen, eingehenden Anhörungen von Experten und die vorliegenden Unterlagen hätten gezeigt dass sämtliche Hirnfunktionen der Organspenderin erloschen waren. Unabhängig davon wurden Unzulänglichkeiten in der Dokumentation festgestellt, die zu Unsicherheiten bei den Beteiligten und schließlich zum Abbruch der Organentnahme geführt hätten, so die Kommission. Sie will weitere detaillierte Untersuchungen vornehmen und schnellstmöglich einen Abschlussbericht vorlegen.

Windhorst kritisiert Vorverurteilung
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst warnte vor einer „sensationsheischenden Vorverurteilung“. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organspende dürfe nicht weiter beschädigt werden: „Wir haben gut geschulte Transplantationsbeauftragte in den Kliniken. Es gilt das Mehr-Augen-Prinzip, das für Sicherheit sorgt.  Wir haben ein Vier-Augen-Prinzip bei der Transplantation und wir haben die vorgeschriebenen Protokoll-Kontrollen der Deutschen Stiftung Organtransplantation.“

Die Zeitung äußert den Verdacht, dass es „aus dem Raum Bremen/Bremerhaven aktuell weitere problematische Fälle gibt, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß“. Nach Skandalen in mehreren Transplantationszentren war die Zahl der Organspenden in Deutschland in den vergangenen Jahren auf einen Tiefpunkt

kna/mis

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