Politik

DKG: „Krankenhäuser mit besonderer Expertise werden unter Generalverdacht gestellt“

  • Dienstag, 20. Januar 2015

Berlin - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat kritisiert, dass Bund und Länder Krankenhäusern noch immer unterstellten, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen. „In den Eckpunkten zur Krankenhausreform planen Bund und Länder verschiedene Maßnahmen, die gegen eine Mengenausweitung wirken sollen“, erklärte der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein, auf einer Informationsveranstaltung der DKG letzten Freitag in Berlin. Damit würden Krankenhäuser, die bei bestimmten Indikationen eine besondere Expertise entwickelt haben, unter den Generalverdacht gestellt, dass die erbrachten Leistungen medizinisch nicht notwendig und allein ökonomisch begründet seien.

„Die Politik wollte die wettbewerbliche Ausrichtung der Krankenhäuser und beklagt nun die Geister, die sie selbst gerufen hat“, kritisierte Hasenbein. Enttäuschend sei, dass in den Eckpunkten kein Wort darüber stehe, dass die Leistungsentwicklung auch viel mit medizinischem Fortschritt zu tun habe, mit demografischer Entwicklung – Entwicklungen also, die alle begrüßten. Trotzdem werde das Vorurteil der unbegründeten Mengenaus­weitung hochgehalten.

„Das halte ich für absurd“
Bund und Länder haben in den Eckpunkten verschiedene Neuregelungen zu DRG-Fall­pau­schalen verabredet. Da dies unter dem Vorbehalt einer Ausgabenneutralität stehe, sei die Gefahr groß, dass Verbesserungen in einem Bereich zu Verschlechterungen in einem anderen führten, mahnte Hasenbein und nannte ein Beispiel: „Künftig soll sich die Produktivität absenkend auf den Landesbasisfallwert auswirken. Gleichzeitig wird den Krankenhäusern Geld zur Verfügung gestellt, damit sie mehr Pflegekräfte einstellen. Mehr Personal bedeutet aber eine schlechtere Produktivität. Wir werden also über den Landesbasisfallwert dafür bestraft, dass wir den politischen Willen erfüllen. Das halte ich für absurd.“ 

Eine weitere Neuregelung betrifft die Sicherstellungszuschläge. Diese sollen künftig für die Vorhaltung von Kapazitäten gezahlt werden, die aufgrund des geringen Versorgungs­bedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, aber zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Der Zuschlag soll dann gewährt werden, wenn ein entsprechendes Krankenhaus nicht nur in einzelnen Leistungsbereichen, sondern insgesamt Defizite erwirtschaftet.

Kritik an Neuregelung von Sicherheitszuschlägen
„Es ist richtig, dass Krankenhäuser nur dann einen Sicherstellungszuschlag bekommen, wenn sie insgesamt Defizite erwirtschaften, und nicht, wenn nur einzelne Abteilungen unwirtschaftlich sind“, verteidigte der Referatsleiter Krankenhausversorgung des Hessischen Gesundheitsministeriums, Jochen Metzner, diese Regelung. Denn „jeder im ländlichen Raum kann sich irgendwo eine Abteilung schaffen, die Verluste schreibt“.

Der Vizepräsident der DKG, Michael Philippi, widersprach: „Es kann doch nicht sein, dass innerhalb eines Krankenhauses Kardiologen die Geburtshilfe finanzieren.“

fos

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