Ärzteschaft

Dokumentation nach häuslicher Gewalt muss verlässlich honoriert werden

  • Montag, 26. November 2018
/dpa
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Berlin – Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Probleme bei der ärztlichen Dokumentation nach häuslicher Gewalt hingewiesen und verlässliche Abrechnungsmodalitäten gefordert. Das geht aus einem Brief des BVF unter anderem an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

„Eine ärztliche Dokumentation von Verletzungsfolgen, die auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann (eine „gerichtsfeste“ Dokumentation) erfordert einen hohen Zeitaufwand“, schreibt der Berufsverband. Eine solche Dokumentation werde im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren honoriert.

Häufig könne sich eine Frau jedoch nicht sofort entschließen, gegen den Verursacher der Verletzungen Anzeige zu erstatten, schreibt der BVF in dem Brief. Trotzdem sei auch in diesen Fällen nach einer Gewaltanwendung eine ärztliche, gerichtsfeste Dokumentation aller Befunde wichtig. „Dadurch verfügt die Frau über die notwendigen Dokumente, wenn sie sich später doch noch zu einer Anzeige entschließt; es kann so auch eine Wiederholungs-Täterschaft nachgewiesen werden“, so der BVF. 

Eine solche Befundung mit Dokumentation dauere allerdings eine Stunde oder länger, so der Berufsverband. Eine Honorierung über die gesetzliche Krankenversicherung sei im Augenblick aber nicht vorgesehen, so dass Ärzte diese Arbeit entweder unhonoriert durchführten oder der Patientin eine Privatrechnung stellen müssten. Dies gelte für den ambulanten Bereich und die Notambulanz einer Klinik gleichermaßen.

Es sei daher wegen des Zeit- und Personalmangels in aller Regel nicht möglich, eine ausführliche gerichtsfeste Befundung und Dokumentation durchzuführen, kritisiert der Berufsverband. Er ruft den Gestezgeber auf, eine Lösung zu finden.

hil

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