Ärzteschaft

Drei Prozent mehr Honorar für die Praxen in Nordrhein

  • Dienstag, 22. März 2016

Düsseldorf – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat sich mit den Kranken­kassen des Landesteils für dieses Jahr auf ein Honorarplus von knapp drei Prozent geeinigt. Das entspricht einem Gesamtvolumen von rund 83 Millionen Euro.

Die Steigerung setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: Zunächst einer Bundesvorgabe, nämlich der Anhebung des Orientierungspunktwerts auf 10,4361 Cent. Veränderungsraten aufgrund von Morbidität und demografischer Entwicklung ergän­zen diese Anhebung. Dies wird durch regionale Verhandlungsergebnisse ergänzt. Eine regionale Vereinbarung enthält darüber hinaus weitere Honorarmittel für förderungs­würdige Leistungen oder die Förderung von Praxisnetzen. Wie bereits im Vorjahr fließen diese Mittel zu einem großen Teil auch in 2016 wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ein.

KV und Krankenkassen vereinbarten auch eine rückwirkende Vergütung psycho­therapeutischer Leistungen für die Jahre 2012 bis einschließlich des dritten Quartals 2015. Grundlage dafür sind Beschlüsse des erweiterten Bewertungs­ausschusses vom September 2015. Die Höhe der Nachvergütungen wird insgesamt etwa 22 Millionen Euro betragen. Allerdings haben nur jene Vertragsärzte und -psychotherapeuten Anspruch auf eine Nachvergütung, die für das entsprechende Quartal Widerspruch gegen ihre Honorarbescheide eingelegt hatten.

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