Drogensüchtige dürfen nicht ausgegrenzt werden
Erfurt – Thüringens Ministerin für Soziales und Gesundheit, Heike Werner (Linke), hat sich gegen eine Ausgrenzung von Drogensüchtigen ausgesprochen. Sucht sei nicht nur ein Randgruppenproblem, sondern durchziehe alle gesellschaftlichen Schichten, hieß es aus ihrem Ministerium anlässlich der Jahrestagung der Thüringer Suchtpräventionsstelle. „Wichtig ist dabei aber, die gesundheitsschädigende Wirkung der Suchtmittel nicht zu verkennen“, betonte Werner.
Sucht dürfe nicht als Problem eines speziellen Klientels abgetan werden, ergänzte der Ministeriumssprecher Stefan Wogawa. Auch müsse weiter debattiert werden, inwieweit bestimmte als Suchtmittel eingestufte Stoffe für medizinische Zwecke genutzt werden könnten.
Bei der Tagung in Erfurt diskutieren Experten über die illegalen bevorzugten Drogen im Freistaat. Auch der schwierige Umgang mit teils legalisierten Drogen wie Cannabis werde thematisiert, erklärte die Leiterin der Thüringer Fachstelle für Suchtprävention, Anja Zimmermann. Zudem beschäftigen sich die Fachleute mit der Bedeutung von Drogen im historischen Kontext.
In Thüringen wird laut des jüngsten Epidemiologischen Suchtsurveys von allen illegalen Drogen Cannabis am häufigsten konsumiert: Etwa 4,1 Prozent aller Thüringer hatten das Rauschmittel bei der Befragung 2015 zumindest einmal innerhalb von zwölf Monaten versucht. Aber auch als „Legal Highs“ bekannte psychoaktive Substanzen wie Badesalze und Kräutermischungen beschäftigten die Suchtpräventionsstelle.
Zudem sei Crystal Meth, also Methamphetamine, nach wie vor ein Problem, so Zimmermann. In Thüringen haben nach Angaben des Suchtsurveys demnach mit 1,7 Prozent deutlich mehr Menschen Crystal ausprobiert als im Bundesdurchschnitt. Dieser lag bei 0,6 Prozent. Erst in diesem Jahr hat Thüringen die Gesetzgebung bei sogenannten weichen Drogen wie Cannabis gelockert. Die Menge für den Eigengebrauch wurde von sechs auf zehn Gramm angehoben. Deutschlandweit dürfen inzwischen Ärzte schwerkranken Patienten medizinisches Cannabis verordnen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: