Politik

DSO: Hirntoddiagnostik zu Unrecht unter Generalverdacht

  • Mittwoch, 19. Februar 2014

Frankfurt am Main - „Der Generalverdacht, die Hirntoddiagnostik in Deutschland sei häufig fehlerhaft, ist nicht gerechtfertigt“, erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Rainer Hess. Er bezieht sich dabei auf eine Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung.

Die Hirntoddiagnostik sei eine der sichersten Diagnosen in der Medizin. Aber Fehler seien dennoch nicht hundertprozentig vermeidbar. In zwei Fällen sei es tatsächlich zu einer Organentnahme nach formal fehlerhafter Hirntoddiagnostik gekommen, räumt Hess ein. In einem Fall habe eines der vier Hirntodprotokolle gefehlt, und in dem anderen Fall seien die Untersuchungszeiten nicht korrekt eingehalten worden.

Beide Fälle seien der Staatsanwaltschaft gemeldet worden. Dabei sei zweifelsfrei bestätigt worden, dass beide Spender vor der Organentnahme hirntot waren. In den weiteren Fällen sei auf Intervention von DSO-Koordinatoren die Hirntoddiagnostik korrekt wiederholt worden, oder es habe bei weiterhin zweifelhafter Diagnose keine Organent­nahme stattgefunden.

Hess betont, dass die korrekte und sorgfältige Hirntoddiagnostik eine unabdingbare Voraussetzung für ein funktionierendes Transplantationssystem sei. Das sei auch ein wichtiges Anliegen der DSO, wie die aufgezeigten Fälle zeigten. Eine Diskussion zur Vermeidung von Fehlern sei unerlässlich, dürfe aber nicht in einen Generalverdacht des ansonsten gut und sicher aufgestellten Systems führen, so der DSO-Vorstand. Die Hirn­tod­diagnostik sei in Deutschland streng geregelt, und die Diagnose müsse von zwei Ärzten unabhängig voneinander bestätigt werden.

Obwohl die Hirntoddiagnostik nach dem Gesetz in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fällt, ist es die Aufgabe der DSO-Koordinatoren, die Protokolle vor der Entnahmeoperation auf ihre formale Richtigkeit zu überprüfen. Hess erklärt, dies sei eine wichtige zusätzliche Kontrollfunktion.

Kli

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