Duogynon: Fehlbildungsrisiko auch nach 30 Jahren nicht geklärt
Berlin – Das Arzneimittel Duogynon, das bis Anfang der 80er Jahre zum Schwangerschaftsnachweis eingesetzt wurde, steht im Verdacht, Fehlbildungen ausgelöst zu haben. Das Pharmakovigilanzzentrum Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin kann trotz einer statistisch signifikanten Häufung von Blasenekstrophien jedoch keinen kausalen Zusammenhang erkennen.
Duogynon, eine hochdosierte Kombination aus dem Gestagen Norethisteron und Ethinylestradiol, wurde von 1973 bis 1980 als Dragee oder Spritze zum hormonellen Schwangerschaftsnachweis eingesetzt. Der Hersteller Schering hatte das Mittel damals freiwillig vom Markt genommen, nachdem es mit verschiedenen Fehlbildungen in Verbindung gebracht worden war. Die Betroffenen scheiterten damals allerdings vor Gericht, weil ein Zusammenhang nicht zweifelsfrei belegt werden konnte.
Im letzten Jahr hatte ein Betroffener erneut gegen den Rechtsnachfolge Bayer Schering geklagt. Der heute 36-Jährige war mit einer Blasenekstrophie geboren worden. Seine Mutter hatte in der Frühschwangerschaft einen Schwangerschaftstest mit Duogynon durchführen lassen. Die Klage wurde vor kurzem auch in der zweiten Instanz abgewiesen.
Angeregt durch die Pressemeldungen und auf Initiative des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat das Pharmakovigilanzzentrum Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin eine Analyse und Bewertung der vorliegenden Verdachtsmeldungen durchgeführt. Die retrospektive Fallserie kommt zu dem Ergebnis, dass die Blasenekstrophie bei den untersuchten 296 Kindern, die in der Schwangerschaft mit Duogynon exponiert waren, tatsächlich häufiger auftrat als in einer Kontrollgruppe. Die Autoren ermitteln eine Odds Ratio von 37,3, die bei einem 95-Prozent-Konfidenzintervall von 14,6 bis 95,3 signifikant ausfiel.
Dennoch sehen die Autoren keine plausiblen Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang. Als Begründung geben sie an, dass in der wissenschaftlichen Literatur bisher kein erhöhtes Risiko für Blasenekstrophien beschrieben wurde. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass ein 37-fach erhöhtes Risiko unbemerkt geblieben wäre, wenn es einen realen Hintergrund hätte. Des Weiteren läge bisher kein plausibler Schädigungsmechanismus vor, und auch tierexperimentelle Studien hätten keine derartigen Effekte gezeigt. Schließlich gebe es auch keine Hinweise auf eine Abnahme der Prävalenz von Blasenekstrophien, nachdem Duogynon nicht mehr vermarktet wird.
Die Häufung der Fälle führen die Autoren deshalb auf die Publizität zurück, die die Klage in der deutschen Öffentlichkeit hatte. Deshalb hätten sich vermehrt Personen mit Blasenekstrophie gemeldet. Dies habe dann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer statistischen Verzerrung geführt.
Das BfArM stimmte jetzt den Schlussfolgerungen der Autoren im Wesentlichen zu. Basierend auf der Studie könne „ein Kausalzusammenhang zwischen den berichteten Fehlbildungen und der Exposition mit Duogynon in der Schwangerschaft nicht bestätigt, aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden“, heißt es in einer Erklärung.
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