E-Health-Gesetz im Bundesrat: Apotheker beim Medikationsplan einbeziehen, Regelungen zur Telemedizin erweitern
Berlin – In seiner letzten Sitzung vor dem Beginn der Sommerpause hat sich der Bundesrat am 10. Juli erstmals auch mit dem sogenannten E-Health-Gesetz befasst. In seiner Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss forderte das Ländergremium unter anderem, dass der vorgesehene Medikationsplan nicht nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern erstellt und aktualisiert werden kann.
„Die Erstellung des umfassenden Medikationsplans für Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, erfordert die Zusammenführung und Erfassung aller (von verschiedenen Ärzten verordnete und nicht verordnete) Arzneimittel. Diese Informationen liegen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor“, heißt es zur Begründung.
Ausgenommen von den Regelungen zum papierbasierten Medikationsplan sollen regionale Modellvorhaben nach § 63 Sozialgesetzbuch V bleiben, in denen der elektronische Medikationsplan erprobt wird, wie das etwa in der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen („ARMIN“) der Fall ist. In dem Projekt der AOK Plus sollen Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht und die Risiken der Polymedikation durch ein Medikationsmanagement verringert werden. Die gesetzliche Regelung des E-Health-Gesetzes würde wegen der Beschränkung auf einen Medikationsplan in Papierform einen Rückschritt für ein solches Projekt bedeuten, meint die Länderkammer.
Telemedizin stärker in der vertragsärztliche Honorierung einbeziehen
Darüber hinaus macht sich der Bundesrat für einen stärkeren Ausbau der Telemedizin im vertragsärztlichen Gebührenwerk stark: Neben den im E-Health-Gesetz vorgesehenen Regelungen zu telemedizinischen Leistungen, die sich nur auf die Teleradiologie beschränken, soll der Bewertungsausschuss explizit auch Telemonitoringverfahren berücksichtigen. Die Fassung entsprechender Beschlüsse sei möglichst zeitnah umzusetzen, heißt es in der Stellungnahme.
Schließlich verlangt der Bundesrat mehr Mitsprache beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI). Der beschleunigte Aufbau der TI liege gerade auch im Interesse der Länder, in denen unter anderem die Erprobung des Versichertenstammdatendienstes erfolge, so das eine mögliche Fristverlängerung nur mit Zustimmung des Bundesrates ermöglicht werden sollte, um die Interessen der Länder ausreichend zu vertreten.
Außerdem werde die bisherige Regelung, Rechtsverordnungen über die Testmaßnahmen nur „im Benehmen mit den Ländern zu erlassen“, der Bedeutung für die Länder nicht gerecht und sollte daher durch eine Einvernehmensregelung ersetzt werden.
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