E-Zigaretten und E-Shishas: Bundestag für Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche
Berlin – Auf breite Übereinstimmung in den Fraktionen des Deutschen Bundestags stieß am Freitag der Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shihas (Drucksache 18/6858). „Wir müssen Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Schäden schützen und setzen mit dem Gesetz ein Signal, dass E-Zigaretten und E-Shishas nicht harmlos sind, auch wenn sie nach Schokolode oder Mango schmecken“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Begründung des Vorstoßes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas auszudehnen. Sowohl in Geschäften als auch im online-Versandhandel, sollen die gesundheitsschädigen Produkte nicht mehr an unter 18-Jährige verkauft werden würfen. Bislang handelt es sich bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes, so dass die strikten Abgabeverbote hier nicht gelten.
Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas seien keinesfalls harmlos und sollten deshalb ebenfalls unter das Jugendschutzgesetz fallen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Flüssigkeit besteht aus einem Gemisch verschiedener Chemikalien, wobei als Grundsubstanzen Propylenglykol und Glyzerin dienen; Aromastoffe wie Mango, Schokolade oder Vanillin werden zugemischt. Neue Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums haben gezeigt, dass beim Dampfen von elektronischen Inhalationsstoffen Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd entstehen, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.
„Es führt kein Weg daran vorbei, nikotinhaltige und nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Shishas online und offline für unter 18-Jährige zu verbieten, sagte der Abgeordnete Markus Koob, (CDU/CSU) in Übereinstimmung mit allen Parteien. Der Gesetzentwurf wurde an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
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