Politik

eArztbrief: Höhe der Förderung soll ab 2018 ausgehandelt werden

  • Dienstag, 1. Dezember 2015

Berlin – Die Bundesregierung will die finanzielle Förderung des Einsatzes von elektronischen Arztbriefen in Höhe von 55 Cent pro Brief auf das Jahr 2017 begrenzen. Das geht aus Änderungsanträgen zum E-Health-Gesetz hervor, das am kommenden Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird. Ab dem Jahr 2018 sollen der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Höhe der Förderung dann aushandeln. Die Abrechnung dieses Zuschlags soll dabei nur dann zulässig sein, wenn der elektronische Arztbrief mit einer qualifizierten Signatur versehen ist, die der Arzt mit seinem Heilberufsausweis erzeugt hat.

Ziel der Förderung sei es, heißt es in dem Antrag, Ärzte bereits frühzeitig mit Heilberufsausweisen auszustatten, da diese notwendig seien, um etwa die medizinischen Anwendungen „Notfalldaten“ und „Medikationsplan“ spätestens ab dem 1. Januar 2018 verfügbar zu machen.  

Der Arzt soll künftig zudem dazu verpflichtet werden, die Patienten über die Möglichkeit zu informieren, ihre Daten im sogenannten Patientenfach selbst einzusehen und zu nutzen. Die Nutzung des Patientenfachs ist eine freiwillige Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.

Nichts ändern soll sich an der Verpflichtung für die Apotheker, bei Abgabe eines Arzneimittels den Medikationsplan in Papierform und in elektronischer Form zu aktualisieren, wenn der Versicherte das wünscht. Auch soll nach wie vor nur der Arzt einen Medikationsplan anlegen dürfen.

Darüber hinaus soll die Betreibergesellschaft gematik künftig Experten von internationalen Standardisierungs- und Normungsorganisationen benennen. Auf diese Weise „sollen die maßgeblichen internationalen Standards sowohl in die Arbeit der gematik als auch in die Festlegungen für die sonstigen informationstechnischen Systeme im Gesundheitswesen eingebracht werden“, heißt es in einem Änderungsantrag.

fos

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