Ärzteschaft

EBM-Reform: Mehr Geld für eine differenziertere Honorierung

  • Samstag, 28. April 2012

Berlin - Die Honorarordnung für Vertragsärzte und –psychotherapeuten, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), soll maßvoll reformiert werden. Das beschloss die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag in Berlin, wie aus den nun veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht. Die VV beauftragte den KBV-Vorstand, eine „evolutionäre Entwicklung“ vorzusehen, die auch schrittweise für die arztgruppenspezifischen Kapitel erfolgen könne. Umverteilungen zwischen Arztgruppen, die durch diese Weiterentwicklung notwendig würden, sollten aber aus Zuwächsen der Gesamtvergütungen erfolgen.

Bei der Überarbeitung will die VV sichergestellt wissen, dass für das Honorar die Morbidität der Versicherten stärker als bisher eine Rolle spielt. Außerdem sollen Leistungsverlagerungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich abgebildet werden können.

Im Einzelnen sehen die Eckpunkte für einen neuen EBM vor, differenziertere Pauschalen als heute festzulegen, ergänzt um „notwendige Einzelleistungen“. Darüber hinaus soll es Zuschläge für besondere Behandlungsanlässe geben, Zeitzuschläge „bei besonderer und außerordentlicher Inanspruchnahme“ und eine Unterscheidung zwischen der Behandlung neu aufgetretener und bekannter Erkrankungen. In Zukunft soll also sicher gestellt werden, dass Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten für die Behandlung multimorbider oder schwerkranker Patienten deutlich mehr Honorar erhalten als für die Versorgung leichter Fälle.



Die Vertreterversammlung hat im Zusammenhang mit der Diskussion über einen neuen EBM klargestellt, dass der den Kalkulationen zugrunde liegende Orientierungswert den Preissteigerungen der letzten Jahre angepasst werden muss. „Der für die Bewertung des ärztlichen Leistungsanteils festgelegte kalkulatorische Arztlohn ist unter Berücksichtigung der aktuellen Einkommensmöglichkeiten von Ärzten zu aktualisieren“, heißt es in einem Beschluss.

Damit bezieht sich die KBV indirekt auf die verhandelten Gehaltssteigerungen für Kranken­hausärztinnen und –ärzte. Ein weiterer Beschluss sieht vor, die Leistungen des EBM dem zur Verfügung stehenden Geld anzupassen und eine modernere Honorarordnung nicht durch eine Verschiebung zwischen Honorartöpfen von Fachgruppen zu erreichen.

Deshalb hat die Vertreterversammlung den KBV-Vorstand auch aufgefordert, sich beim Gesetzgeber für eine ausreichende Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen. Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen sowie probatorische Sitzungen sollten spätestens von 2013 an außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bezahlt werden, forderten die Delegierten.

In den letzten Jahren sind die Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung erheblich gestiegen. Lagen sie nach Angaben der KBV 1999 noch bei rund 650 Millionen Euro, betrugen sie 2010 bereits 1,5 Milliarden Euro. 

Weitere Beschlüsse der VV betreffen die Trennung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung, die mit Hilfe von Rechtsgutachten für die Zukunft rechtssicher gestaltet werden soll, sowie die anstehende Laborreform.

Die Vertreterversammlung signalisierte zudem ihre grundsätzliche Zustimmung zu einer mehrjährigen Medienkampagne der KBV, mit deren Hilfe die Attraktivität der Tätigkeit niedergelassener Vertragsärzte und –psychotherapeuten gesteigert werden soll. Einzelheiten, so zu den notwendigen finanziellen Mitteln, will die VV Anfang Mai beschließen.

Rie

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