Eckpunktepapier zur Krankenhausreform stößt bundesweit auf Ablehnung

München/Kiel – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) lehnen das vorgelegte Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform mehrheitlich ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnete die darin enthaltenen Vorschläge als „fatales Signal“, das bestehende und gut funktionierende Strukturen in ihrem Bestand gefährde. Das Papier sieht unter anderem vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in Zukunft Portalpraxen als erste Anlaufstelle in Krankenhäusern einrichten und finanzieren sollen.
„In vielen Regionen arbeiten KVen und Krankenhäuser gut zusammen. Es gibt zahlreiche Bereitschaftspraxen niedergelassener Kollegen an Kliniken. Patienten werden dort – je nach Schwere der Erkrankung – direkt ans Krankenhaus verwiesen, im ambulanten Notdienst behandelt oder gebeten, am nächsten Tag ihren Hausarzt aufzusuchen“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann.
Zudem sei der Ärztliche Bereitschaftsdienst auch außerhalb der Sprechzeiten in der Regel die erste Anlaufstelle der Patienten. „Je höher die Dichte an Hausärzten vor Ort ist, umso geringer fällt die Zahl der Behandlungen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser aus“, verwies Feldmann auf erste Erkenntnisse einer gerade laufenden KBV-Studie.
Vor diesem Hintergrund forderte sie die Politik auf, „endlich die richtigen Steuerungssignale zu senden“. Schließlich treiben die Aufnahmen direkt aus Notfallambulanzen laut KBV den allgemeinen Fallzahlanstieg in Krankenhäusern an. Dies belegen auch Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Die Zi-Wissenschaftler hatten für die Analyse der Notfallbehandlungen bundesweite Abrechnungsdaten aus den Jahren 2009 bis 2014 ausgewertet. Demzufolge stiegen die Patientenzahlen besonders in Notfallambulanzen der Krankenhäuser. „Wer vermeidbare Krankenhausaufnahmen reduzieren will, muss die Inanspruchnahme von Krankenhausambulanzen minimieren. Das geht nur mit einer sinnvollen Steuerung der Patienten“, stellte Gassen klar.
Das hält auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) für dringend erforderlich. „Die Sozialgesetzgebung ist aus guten Gründen geprägt vom Grundsatz 'ambulant vor stationär'“, betonten die KVB-Vorstände Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Ilka Enger. Dementsprechend erteilten sie den Forderungen der Krankenhausgesellschaft nach einer Übernahme der ambulanten Notfallbehandlung durch die Kliniken eine klare Absage. Gleichzeitig sprachen sie sich dafür aus, die Trägerschaft und Kontrolle der angedachten Portalpraxen bei den niedergelassenen Haus- und Fachärzten vor Ort zu verankern. Nur so ließe sich verhindern, dass darüber leerstehende Krankenhausbetten befüllt würden.
Für die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig Holstein (KVSH) greift der Vorschlag der Bund-Länder-Gruppe ebenfalls zu kurz. „Wir haben mit unseren 30 KVSH-Bereitschaftsdienstpraxen an Kliniken bereits sehr gut funktionierende erste Anlaufstellen für Abend- und Wochenendbehandlungen“, unterstrich KVSH-Vorstandsvorsitzende Monika Schliffke. Diese könnte ihrer Ansicht nach durch eine direkte Zusammenlegung von KV-Bereitschaftspraxis und Klinikambulanz weiter verbessert werden.
„In diesen gemeinsamen Praxen könnten Vertragsärzte und Klinikärzte zu jeder Zeit und medizinisch nach Dringlichkeit behandeln und unabhängig von Klinikvorgaben entscheiden, ob ein Patient stationär aufgenommen werden, umgehend ambulant behandelt oder an eine Arztpraxis verwiesen werden muss“, verdeutlichte die KV-Chefin. Bislang fehle für ein derartiges Vorgehen jedoch die rechtliche Grundlage.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: