Ärzteschaft

Einheitliche Notdienst-Rufnummer jetzt auch im Südwesten

  • Mittwoch, 27. Mai 2015

Stuttgart – Ab heute gilt in Baden-Württemberg die bundesweit einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Damit ersetzt die Telefonnummer 116 117 nun auch im Südwesten die bisher bekannten Nummern für den allgemeinärztlichen Bereit­schafts­­dienst. Über die einheitliche Nummer werden Patientenanrufe landesweit zu den Integrierten Leitstellen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) vermittelt. Dort entscheidet das Rettungsdienstpersonal, ob der Arzt im Bereitschaftsdienst helfen kann oder der Notarzt mit dem Rettungsdienst ausrücken muss.

„Ich freue mich, dass wir nun auch in Baden-Württemberg die bundeseinheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst einführen können. Damit ist der letzte Meilenstein bei der Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erreicht“, sagte Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die fachärztlichen Notfalldienste, wie etwa der kinderärztliche, augenärztliche oder HNO-ärztliche Notfalldienst, sind dagegen weiterhin unter den bekannten Rufnummern erreichbar.

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