Einheitliche Standards für die elektronische Patientenakte angemahnt

Düsseldorf/Münster – Angesichts der geplanten Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) hat der Ärztliche Beirat Telematik NRW die Bedeutung einheitlicher Standards unterstrichen.
„Die (ePA) muss strukturierte, durchsuchbare und ausschließlich ärztlich validierte Daten enthalten“, forderte das gemeinsame Gremium der Ärztekammern Nordrhein (ÄKNO) und Westfalen-Lippe (ÄKWL). Der Beirat wies zudem darauf hin, dass die Qualität der ärztlichen Behandlung auf der Basis der elektronischen Patientenakte „von der Integrität ihrer Einträge abhängig“ sei.
Auch KBV-Chef Thomas Kriedel will derartige Szenarien bei der ePA vermeiden: „Uns ist ganz wichtig, dass wir als KBV die Vorgaben zu den medizinischen Inhalten machen“, unterstrich er kürzlich die Bedeutung von hoher Datenqualität und universeller Standards.
Dabei gehe es beispielsweise darum, die Einheiten von Laborwerten in der ePA einheitlich darzustellen. Nur so sei später ein nutzerfreundlicher und praktikabler Austausch der jeweiligen medizinischen Informationen möglich.
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