Einigung über Vergütung der COVID-19-Impfung in Rheinland-Pfalz

Mainz – Ab Juli ist die Impfung gegen COVID-19 auch in Rheinland-Pfalz Teil der Regelversorgung für gesetzlich Versicherte. Darauf hat sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz mit den regionalen Krankenkassenverbänden verständigt.
Praxen erhalten für die Impfung 15 Euro. Der Betrag setzt sich aus einer Basisvergütung in Höhe von zehn Euro und zwei Zuschlägen in Höhe von jeweils 2,50 Euro für die Mehraufwände aufgrund der Organisation in der Praxis sowie der zusätzlichen Dokumentation zusammen.
Die sogenannte Coronavirusimpfverordnung war zum 7. April ausgelaufen. Seither stellen Arztpraxen Impfungen gegen COVID-19 privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Diese müssen die gesetzlich Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen.
Zum 1. Juli sind Impfungen gegen COVID-19 wieder direkt über die elektronische Gesundheitskarte abrechenbar.
„Es ist positiv, dass dadurch die rheinland-pfälzischen Versicherten künftig nicht mehr in Vorleistung treten müssen, wenn sie sich gegen COVID-19 impfen lassen“, sagte der Vorsitzende des Vorstands der KV, Peter Heinz. Die Vergütungsregelung bedeute allerdings nahezu eine Halbierung der Vergütung aus der Coronaimpfverordnung, bedauerte er.
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