Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Holetschek spricht von ein „paar Wochen“ Verzögerung

München – Die bayerische Staatsregierung will die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen nun doch etwas schneller einführen als von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zunächst in Aussicht gestellt.
Bayern halte die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach wie vor für eine gute Idee, betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) heute im Bayerischen Rundfunk. Deren Einführung werde sich aber um ein „paar Wochen“ verschieben, weil viele Fragen noch offen seien.
Söder hingegen hatte am vergangenen Montag noch von „großzügigsten Übergangsregelungen“ gesprochen, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs“ hinauslaufe. „Für wie viele Monate, wird man dann sehen.“
Dies hatte zu erheblichen Diskussionen geführt. Söder war die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze vorgeworfen worden, da das auch mit Zustimmung Bayerns beschlossene Gesetz bundesweit geltendes Recht ist.
Mit einem pünktlichen Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März ist in Bayern aber aller Voraussicht nach weiterhin nicht zu rechnen. Holetschek sagte dazu im Bayerischen Rundfunk, der Vollzug sei einfach noch nicht geklärt. „Natürlich ist das Gesetz sinnvoll. Aber es muss halt auch im Vollzug machbar sein.“
Holetschek warf seinerseits der Bundesregierung und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor, bei der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht nicht voranzukommen. Er forderte die Bundesregierung auf, dass sie bei der allgemeinen Impfpflicht „endlich liefert“.
Unter dieser Voraussetzung sei im Dezember auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Heime und medizinische Einrichtungen beschlossen worden. Über Gesetzentwürfe zur allgemeinen Impfpflicht soll der Bundestag voraussichtlich kommende Woche erstmals beraten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: