Ärzteschaft

Einschränkung des Streikrechts: Ärztegewerkschaft kritisiert FDP-Vorstoß

  • Mittwoch, 10. Juli 2024
/picture alliance, Peter Kneffel
/picture alliance, Peter Kneffel

Berlin – Die FDP-Bundestagsfraktion plädiert in einem Papier für eine Verschärfung des Streikrechts für Bran­chen der soge­nannten kritischen Infrastruktur. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) kann dem wenig abgewinnen.

„Die FDP hat mit ihrem Vorstoß zur Einschränkung des Streikrechts in Bereichen der kritischen Infrastruktur ein kapitales Eigentor geschossen“, sagte ein MB-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage. Es gebe „nicht den geringsten Grund, elementare Rechte der Arbeitnehmer einseitig zu beschneiden“.

Der MB betonte, wer die Arbeitskampfstatistik kenne, würde auch nicht auf den Gedanken kommen, dass es einer Regulierung bedürfe. Aus Sicht der Ärztegewerkschaft ist das Arbeitskampfrecht in Deutschland ohnehin schon strenger geregelt als in vielen anderen europäischen Ländern. „Gestreikt werden darf nur für ein tariflich regelbares Ziel“, so der Sprecher.

Er betonte, anstatt über das Streik­recht nachzusinnen, sollte die FDP den Freiheitsgedanken der Tarifautonomie stärken. „Wir beobachten seit Jahren, dass Arbeitgeberverbände ein zunehmend paternalistisches Verständnis von Tarifverhandlungen an den Tag legen. Ein solches Gebaren fördert zwangsläufig auch die Streikbereitschaft der Beschäftigten“, hieß es vom MB.

Der Sprecher stellte klar, dass der Marburger Bund seine Verantwortung im Falle eines Arbeitskampfs sehr ernst nehme. Streiks würden rechtzeitig angekündigt und der Notdienst durch entsprechende Vereinbarungen gesichert.

Die Pläne der FDP sehen vor, dass etwa bei Bahn, Flugverkehr, Gesundheit und Pflege, Kitas, Feuerwehren und die Müllabfuhr Streiks künftig mindestens drei Tage vorher angekündigt werden.

Außerdem müsse ein Notbetrieb von mindestens 50 Prozent aufrechterhalten werden und Warnstreiks dürften maximal vier Stunden dauern. Ein Schlichtungsversuch soll dem Papier zufolge außerdem verpflichtend sein, sobald die Arbeitgeber oder Gewerkschaften diesen wünschen. In Tarifverträgen sollen diese Regeln geändert werden können.

Kritik kam auch vom Verein demokratischer Ärzt*innen. „In den letzten Jahren haben Streiks und die gewerk­schaftliche Organisierung glücklicherweise wieder zugenommen“, sagte Felix Ahls, Co-Vorsitzender des Vereins. Es sei wenig überraschend, dass Industrievertreter und Parteien wie CDU und FDP nun darauf hinarbeiten würden, das ohnehin schon beschnittene Streikrecht weiter einzuschränken.

may/dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung