Einzelpraxis auch in der Gastroenterologie immer seltener
Ulm – Auf neue Möglichkeiten und Trends in der ambulanten Medizin hat der Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen (bng) hingewiesen. Waren vor zehn bis 15 Jahren noch die meisten Mitglieder des Berufsverbandes in Einzelpraxen niedergelassen, seien inzwischen rund 57 Prozent der Mitglieder in Kooperationsformen tätig, sagte dessen Vorsitzender Dietrich Hüppe.
„Die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen verunsichern viele Kollegen. Manch einer fragt sich, wie es mit der Praxis weitergeht“, sagte er. Kooperationsformen wie Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren gewännen insbesondere in Ballungsräumen zunehmend an Bedeutung. „Es ist offenbar ratsam, sich zusammenzutun, Leistungen gemeinsam im Gesundheitsmarkt anzubieten und dabei zunehmend auch Grenzen zu überschreiten und Kooperationen mit Krankenhäusern einzugehen“, sagte er.
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ermögliche neue Betätigungsformen, die sich zunehmend verbreiteten. Zum Beispiel hätten Einzel- und Gemeinschaftspraxen die Möglichkeit, angestellte Ärzte zu beschäftigen. Die neuen Regelungen erlaubten auch, dass Krankenhausärzte in Nebentätigkeit bei einem Vertragsarzt arbeiteten. Umgekehrt könnten auch Vertragsärzte auf Honorarbasis Leistungen für Krankenhäuser erbringen.
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