Elektronische Gesundheitskarte: Kostenschätzungen liegen bei 1,2 Milliarden Euro bis Ende 2015

Berlin – Zu den Kosten von circa 800 Millionen Euro, die die gesetzlichen Krankenkassen seit dem Jahr 2008 für die elektronische Gesundheitskarte und den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) aufgewendet haben, werden nach Angaben der Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015 nochmals Kosten in Höhe von jeweils 200 Millionen Euro erwartet. Das geht aus der Antwort von Annette Widmann-Mauz (MdB) (Drucksache 18/3235), Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 18/3016) hervor.
Durch den Aufbau der TI werden nach Auffassung der Bundesregierung Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessert. Gutachten der Selbstverwaltung, die sich mit speziellen Kosten-Nutzen-Aspekten befasst haben, hätten gezeigt, dass die für den Aufbau der Telematikplattform entstehenden Kosten durch den Nutzen, den die von der eGK unterstützten Anwendungen ermöglichen, refinanziert werden könnten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
„Eine abschließende Aussage zur Gesamtsumme aller möglichen Effizienzpotenziale kann aber zurzeit noch nicht getroffen werden, da die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Aufbau der Telematikinfrastruktur wesentlich von den künftigen Entscheidungen der Organisationen der Selbstverwaltung abhängt.“
Auch zur Frage der Datenspeicherung von Gesundheitsdaten nimmt die Bundesregierung Stellung: Der technische Lösungsansatz der eGK sehe einerseits die Speicherung von administrativen und ausgewählten medizinischen Daten wie Notfalldaten auf der Gesundheitskarte und andererseits die Speicherung von individuell verschlüsselten medizinischen Daten auf verteilten Servern vor. „Ein zentraler Server ist nicht geplant“, so Widmann-Mauz in ihrer Antwort.
Gesetz zur IT-Sicherheit in Arbeit
Im Hinblick auf Fragen zur Datensicherheit der geplanten TI vor dem Hintergrund der NSA-Affäre verweist die Bundesregierung auf ihre Maßnahmen zum Schutz der Informations- und Kommunikationstechnik, wie die Etablierung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums und des -Sicherheitsrats sowie auf die seit dem Jahr 2011 bestehende Cyber-Sicherheitsstrategie.
Darüber hinaus arbeite die Bundesregierung derzeit an einem Gesetz zur IT-Sicherheit, das klare Verantwortungszuweisungen und Vorgaben für Betreiber kritischer Infrastrukturen beinhalten werde. „Trotz dieser Maßnahmen ist der Bundesregierung bewusst, dass absolute Sicherheit auch in der IT- und Datensicherheit nicht erreicht werden kann, sondern ein fortlaufender Prozess ist“, heißt es hierzu.
Aus Sicht von Kathrin Vogler, bei den LINKEN für E-Health zuständig, sind mit den Antworten die Bedenken gegen die eGK nicht ausgeräumt: „Die Konzepte zum weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur sind an vielen Stellen noch so wenig weit entwickelt, dass auch das Schlimmste möglich ist.“
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