Ärzteschaft

Elektronische Praxisausweise können wieder bestellt werden

  • Mittwoch, 22. Januar 2020
Kartenlesegerät in der Arztpraxis - Telematikinfrastruktur
Volker-Witt, stock.adobe.com

Berlin – Der Ausgabestopp für die elektronischen Praxisausweise ist aufgehoben worden. Spätestens ab Anfang nächster Woche können Ärzte und Psychotherapeuten die Ausweise wieder bestellen. Auch bereits beantragte Karten werden dann ausgeliefert. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mit.

Die gematik – die Betreibergesellschaft für die elektronische Gesundheitskarte – hatte Ende Dezember die Ausgabe der Praxisausweise (SMC-B-Karten) vorsorglich gestoppt, nachdem durch den Chaos Computer Club (CCC) Defizite beim Ausgabeprozess aufgezeigt geworden waren. Die Karten werden für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) be­nötigt.

Um einen Missbrauch der Praxisausweise zu verhindern, wurde laut KBV nun festgelegt, dass die Kartenhersteller die Ausweise ab sofort nur noch an Adressen ausliefern dürfen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hinterlegt sind.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme schreibe die gematik außerdem eine Identifizie­rung des Antragstellers vor, so die KBV. Diese erfolge entweder über die Anmeldung des Arztes oder Psychotherapeuten im Mitgliederportal seiner Kassenärztlichen Vereinigung, wenn er darüber den Praxisausweis bei einem der drei Kartenhersteller bestellt. Das bie­ten einige KVen an. Anderenfalls ruft die KV in der Praxis an und lässt sich die Bestellung bestätigen. Dazu wird die Antragsnummer geprüft.

Die KBV zeigte sich erleichtert, dass die Ausgabe der Praxisausweise zügig wiederaufge­nommen werden konnte, wie KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sagte. Denn die be­troffenen Praxen koste jeder Tag, den sie später an die Telematikinfrastruktur (TI) ange­schlossen werden können, Geld. Grund sind die Sanktionen, die der Gesetzgeber vor­schreibt und zum 1. März verschärft.

Ärzte und Psychotherapeuten benötigen die SMC-B-Karte, um sich als medizinische Ein­richtung in der TI zu identifizieren. Sie kommen nur mit der Karte in das Gesundheitsnetz.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der auch von dem Ausgabestopp betroffen war, ist für den Zugang zur TI nicht erforderlich, wohl aber für bestimmte Anwendungen wie den elektronischen Arztbrief.

Der eHBA kann per PostIdent-Verfahren bei der Bundesdruckerei und T-Systems und dem­nächst auch Medisign wieder bestellt und ausgeliefert werden. Die Identifizierungsver­fah­ren BankIdent und KammerIdent sind weiter ausgesetzt.

may/EB

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