EMA gibt grünes Licht für Auffrischungsimpfungen mit Biontech-Vakzin

Den Haag – Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus mit dem Biontech-Impfstoff genehmigt. Eine Booster-Impfung mit dem Coronavakzin des Mainzer Unternehmens und seines US-Partner Pfizer komme für Menschen ab 18 Jahren in Betracht, erklärte die EMA heute.
Die dritte Impfung soll demnach frühestens sechs Monate nach Verabreichung der zweiten Dosis erfolgen. Einige Länder haben bereits damit begonnen, Auffrischungsimpfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen anzubieten.
In Deutschland werden etwa Bewohner und Beschäftigte von Pflegeheimen sowie medizinisches Personal erneut geimpft. Befürworter einer Drittimpfung argumentieren, eine zusätzliche Impfdosis erhöhe den Schutz vor einer Infektion. Kritiker fordern dagegen, zuerst nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen etwa in Entwicklungsländern zu immunisieren.
Neben den Unternehmen Biontech und Pfizer hat auch der US-Impfstoffhersteller Moderna eine Zulassung für eine Drittimpfung in der EU beantragt.
Ein Risiko von entzündlichen Herzerkrankungen oder anderen sehr seltenen Nebenwirkungen nach Auffrischungsimpfungen sei derzeit noch nicht bekannt; dies werde sorgfältig beobachtet, so die EMA. Wie bei allen Arzneimitteln überwache man weiterhin alle Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass die Entscheidung, ob zusätzliche Impfdosen angeboten würden, bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten liege.
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