Medizin

EMA: Grünes Licht für Ketoconazol bei Cushing-Syndrom

  • Freitag, 26. September 2014

London – Im letzten Jahr hatte die Europäische Arznemittelagentur (EMA) noch auf ein Verbot von oralen Formulierungen des Antimykotikums Ketoconazol gedrängt, jetzt sprach sich der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) für die Einführung eines solchen Präparates aus, allerdings nicht zur Behandlung von Pilzerkrankungen, für die es bessere Mittel gibt, sondern zur Behandlung des Morbus Cushing.

Ketoconazol, das 1977 synthetisiert wurde und Anfang der 1980er Jahre in den Handel kam, war das erste Breitband-Antimykotikum. Heute gibt es mit Fluconazol und Itracona­zol stärker wirksame und besser verträgliche Alternativen. Das frühere „Nizoral“ wird in Deutschland nicht mehr für die orale Anwendung angeboten, sondern nur noch als Creme zur Behandlung von Dermatomykosen. Der Wirkstoff wird auch in Antischuppen-Shampoos vermarktet.

Im letzten Jahr hatte sich der CHMP für ein europaweites Verbot der oralen Formulierung ausgesprochen. Der Grund war die nachgewiesene Hepatotoxizität, die angesichts besser verträglicher Alternativen für ein Verbot von oralem Ketoconazol sprach.

Gleichzeitig lag bei der EMA jedoch ein Antrag des französischen Herstellers Laboratoire HRA vor, der die Zulassung von oralem Ketoconazol in einer anderen Indikation anstrebt. Ketoconazol blockiert nämlich nicht nur die Produktion von Ergosterol, einem Sterol in der Zellmembran von Pilzen, es hemmt auch die Synthese von Steroiden im mensch­lichen Körper, darunter die Bildung von Cortisol.

Eine ungehemmte Cortisol-Bildung ist die Ursache des Cushing-Syndroms, an dem in Europa 46.000 Menschen leiden. Die Ursache sind Tumore der Hypophyse oder der Nebennierenrinde, die eine Überproduktion des Steuerhormons ACTH oder von Cortisol selbst zur Folge haben. Die Therapie besteht zwar meistens in der Entfernung der auslösenden Tumore. Wenn dies nicht möglich ist oder nicht gelingt, können die Cortisol-Spiegel auch durch Ketoconazol effektiv gesenkt werden. Endokrinologen nutzen diese Möglichkeit bereits seit 30 Jahren. Nach der Rücknahme von oralem Nizoral waren sie jedoch auf Importe aus den USA angewiesen.

Dort ist orales Nizoral noch auf dem Markt. Die FDA betrachtet es als unentbehrliches Reservemittel für Pilzinfektionen, die nicht auf andere Antimykotika ansprechen. Dies kann bei Blastomykose, Coccidioidomykose, Histoplasmose, Chromomykose und Paracocci­dioidomykose der Fall sein. Von 5,2 Millionen im Jahr 2012 ausgestellten Rezepten entfielen 609.000 oder 12 Prozent auf die orale Formu­lierung.

Infolge des positiven Gutachtens durch den CHMP besteht die Aussicht, dass Nizoral, wenn auch unter einem anderem Namen demnächst wieder in Europa erhältlich ist. Die letzte Entscheidung liegt hier zwar noch bei der Europäischen Kommission, die aber in der Regel den Vorgaben der EMA folgt.

rme

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