Ärzteschaft

Endspurt für die Reform des ärztlichen Bereitschafts­dienstes in Hessen

  • Dienstag, 9. Dezember 2014

Frankfurt – 2013 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen begonnen, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) im Land umzustrukturieren. Zu Beginn des kommenden Jahres beginnt die fünfte und letzte Umsetzungsphase. Sie soll im März 2015 abgeschlossen sein.

Kernstück der Reform ist die Zusammenfassung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Zentralen, die größere Regionen versorgen. Wenn Patienten in Hessen ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten der Praxen benötigen, können sie sich telefonisch an die kostenlose bundesweit gültige Rufnummer 116 117 wenden. Sie erreichen dann medizinisches Fachpersonal in der ÄBD-Dispositionszentrale in Frankfurt.

Je nach Art der Erkrankung wird mit mobilen Patienten vereinbart, zu einer Untersuchung in eine ÄBD-Zentrale zu fahren. Sind Anrufer krankheitsbedingt nicht mobil oder hat die ÄBD-Zentrale geschlossen, wird veranlasst, dass ein Arzt sie zu Hause aufsucht.

Die diensthabenden Ärzte versorgen nach der neuen Systematik entweder Patienten zu Hause oder sie verrichten Präsenzdienst in einer der Bereitschaftsdienstzentralen. „Die Veränderungen sind erforderlich, weil über ein Viertel der hessischen Hausärzte 60 Jahre oder älter ist und absehbar ist, dass sie bald einen Nachfolger suchen.

Junge Ärzte wollen aber nur eine Praxis übernehmen, wenn sie selten Bereitschafts­dienste machen müssen. Daher sind die Veränderungen sinnvoll und nötig“, informiert die KV Hessen. Mit der Reform mache sie die Niederlassung auf dem Land attraktiver, damit Patienten auch in Zukunft einen Hausarzt in erreichbarer Nähe haben.

Mit der fünften Umsetzungsphase ab Januar 2015 werden die letzten zwölf ÄZB-Zentralen ihre Arbeit aufnehmen, unter anderem in Wiesbaden, Gießen und im Rheingau.

hil

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