Ausland

England geht strafrechtlich gegen Genitalverstümmelung vor

  • Donnerstag, 6. Februar 2014

London – Erstmals wird in England ein Fall von Genitalverstümmelung strafrechtlich verfolgt. In den kommenden Wochen werde der Fall einer erwachsenen Frau vor Gericht verhandelt, die zweimal Opfer von Verstümmelungen wurde, berichtet die Tageszeitung The Times vom Donnerstag. Im Vereinigten Königreich ist Genitalverstümmelung an Frauen seit 1985 gesetzlich verboten.

Der Leiter der Fachgruppe für Genitalverstümmelung von Scotland Yard, Jason Ashwood, zweifelt laut der Zeitung allerdings daran, dass es künftig viele weitere Prozesse geben werde. Ärzte, Lehrer und Sozialarbeiter, die von solchen Fällen wüssten, gingen nur selten zur Polizei.

Der Tageszeitung The Guardian zufolge waren in Großbritannien laut Experten­schätzungen bislang etwa 66.000 Frauen und Mädchen Opfer von Genitalver­stümmelung; rund 24.000 Mädchen unter 15 Jahren seien davon bedroht. Laut der Times gingen seit August beim staatlichen Notruf zur Prävention von Gewalt gegen Kinder 153 Anrufe zu entsprechenden Fällen ein.

Bislang gibt es in Großbritannien mehrere staatliche Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung von Fällen weiblicher Genitalverstümmelung. Staatliche Stellen haben ein Expertennetzwerk ins Leben gerufen, das in England und Wales gemeinsam mit der Polizei versucht, Fälle von Genitalverstümmelung an Frauen aufzudecken. In London arbeiten die Experten demnach bislang an zehn Fällen.

Die Beweislage sei oft dünn und die Mädchen schwer zu einer Aussage zu bewegen, so die Zeitung. Der Leiter der Anklagebehörde, Alison Saunders, schlug deshalb vor, Zeugenaussagen vor Gericht durch verdeckte Ermittler vornehmen zu lassen, damit Minderjährige nicht gezwungen seien, persönlich auszusagen.

Der Sender BBC berichtete heute zudem, dass staatliche Krankenhäuser ab kommenden April Fälle von Genitalverstümmelung dokumentieren müssten, auch wenn sie sich in der Familiengeschichte eines Patienten nachweisen ließen. Ab September sollten die Krankenhäuser die erfassten Daten dann monatlich dem Gesundheits­ministerium vorlegen.

kna

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