Entbürokratisierung an Krankenhäusern im Fokus

Berlin – Geschätzt 30 bis 40 Prozent der Arbeitszeit von Ärzten und Pflegekräften in Krankenhäusern werden auf administrative Tätigkeiten verwendet. Im Rahmen des 18. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit wurde zu möglichen Entbürokratisierungsmaßnahmen eine Publikation mit Vertretern zahlreicher Akteure veröffentlicht.
Vorgaben, die zu einer modernen, leistungsstarken, funktionalen und effizienten Verwaltung im Gesundheitswesen beitragen, seien notwendig und richtig, betonte Kerstin von der Decken (CDU), Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, in ihrem Grußwort.
Allerdings habe es in den vergangenen Jahren einen Anstieg detaillierter Einzelbestimmungen gegeben, sodass der bürokratische Aufwand im Gesundheitswesen zugenommen habe. Im stationären Sektor führten Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst oder die Abrechnung der erbrachten Leistungen im derzeitigen Finanzierungssystem zu einem „enormen Dokumentationsaufwand“, so von der Decken.
Ein Bürokratieabbau sei dringend erforderlich, um die Qualität und Effizienz in der stationären Versorgung zu steigern, das Fachpersonal zu entlasten und die Patientenversorgung zu verbessern. Außerdem könne ein solcher Abbau zu attraktiveren Arbeitsbedingungen beitragen, was aufgrund des Fachkräftemangels insbesondere im Bereich der Pflege sehr wichtig wäre.
In der vom gemeinnützigen Verein Gesundheitsstadt Berlin veröffentlichten Publikation zeigen unter anderem Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienst Bund, Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie Jürgen Malzahn vom AOK-Bundesverband Möglichkeiten zur Entbürokratisierung auf.
Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, verweist auf eine von der Kommission erarbeitete Stellungnahme zur Thematik Bürokratievermeidung im Krankenhaus. Diese stehe „unmittelbar vor der Veröffentlichung“.
Die Empfehlungen betreffen demnach unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), parallele Strukturprüfungen, einheitliche Datenträgerstandards, die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, bestehende Kompetenzbeschränkungen nichtärztlicher Berufe, Personalbemessungsinstrumente, krankenhausindividuelle Verhandlungen über Zusatzentgelte sowie Einzelfallprüfungen.
Ob, wann und wie diese und weitere Vorschläge zeitnah aufgegriffen werden, ist derzeit aufgrund des Aus der Ampelkoalition höchst ungewiss. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zwar bereits mehrfach die Vorlage eines Bürokratieentlastungsgesetzes für das Gesundheitswesen zugesagt – während aber ein allgemeines Bürokratieentlastungsgesetz bereits im September vom Bundestag beschlossen wurde, liegt für den Gesundheitsbereich noch kein Ergebnis vor.
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