Entwurf für neues Notfallsanitätergesetz weiter umstritten

Berlin – Der Entwurf eines Gesetzes zum Beruf des Notfallsanitäters ist weiter umstritten. Das zeigte gestern eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Notfallsanitäter eine neue Ausbildung erhalten, die sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Unter anderem ist geplant, die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre zu verlängern. Ebenfalls vorgesehen ist eine Erweiterung der Befugnisse für Notfallsanitäter im Vergleich zu den bisherigen Rettungsassistenten.
Das stößt bei der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschland (BAND) auf Widerspruch. Auch eine dreijährige Ausbildung könne nicht sicherstellen, dass invasive Maßnahmen gegenüber dem Patienten zu verantworten wären. Zudem enthalte der Gesetzentwurf zu viele „unspezifische Formulierungen“ und sei daher „unter dem Aspekt der Patientensicherheit nicht akzeptabel“, urteilte der Vertreter des BAND. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht eine „viel zu weitgehende Freigabe“ an ärztlichen Maßnahmen. Dies führe zu einer deutlichen Überforderung der Berufsgruppe.
Die Hintergründe hatte Mathias Wesser, Präsident der Landesärztekammer Thüringen und Vorsitzender des Ausschusses Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen der BÄK, bereits im Deutschen Ärzteblatt erläutert: Zwar sei zu begrüßen, wenn der Notfallsanitäter für den begrenzten Überbrückungszeitraum bis zum Eintreffen des Notarztes eine durch die längere Ausbildungszeit deutlich verbesserte Kompetenz habe. „Wenn es aber in dem Gesetzentwurf heißt, ‚bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung‘, sehen wir die Gefahr, dass ärztliche Tätigkeit substituiert werden soll“, kritisierte Wesser.
Diese Formulierung sollte so nicht stehen bleiben, denn die Indikation zum Notarzteinsatz sollte nicht von dem Notfallsanitäter gestellt werden, sondern in der Leitstelle. „Abzulehnen ist, dass der Notfallsanitäter entscheidet, ob er selbst die Behandlung oder Betreuung des Notfallpatienten bis zur Übergabe an ein Krankenhaus übernimmt“, so der Experte.
Anders sieht es der Berufsverband für den Rettungsdienst. Man betrete mit der Neuregelung kein Neuland. Vielmehr werde im Rettungsdienstbereich – gegenwärtig ohne konkrete gesetzliche Regelung – seit vielen Jahren so verfahren, erläuterte dessen Vertreter gestern bei der Anhörung.
Unklar ist nach Ansicht vieler Experten auch die Frage der Finanzierung der Ausbildung. Für den Malteser Hilfsdienst ist dies ein „unhaltbarer Zustand“. Die geplante dreijährige Ausbildung sei zudem personalwirtschaftlich kaum handhabbar und für die Auszubildenden unattraktiv, so die weitere Kritik.
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