ePA: Psychologen warnen vor Datenschutzrisiken

Berlin – Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat eine geplante Änderung im Patientendatenschutzgesetz kritisiert. Demnach plant die neue Regierungskoalition laut BDP, zentrale Vorgaben beim Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA) im neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz aufzuheben.
Konkret geht es um die sogenannte Opt-out-Regelung. Sollte sie zu Anwendung kommen, müssten Patienten der Nutzung der ePA aktiv widersprechen. Bisher braucht es laut Patientendatenschutzgesetz (PDSG) eine aktive Inanspruchnahme (Opt-in).
Mit dem Opt-out-Verfahren werde der Weg zu einem flächendeckenden Sammeln von Gesundheitsdaten geebnet, bemängeln die Psychologen. Die meisten leistungserbringenden Kassenpraxen im Bereich der Behandlung psychischer Erkrankungen hätten sich nur aufgrund der relativ hohen gesetzlich vorgegebenen Datenschutzmaßnahmen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen.
„Die zugesicherten Opt-in-Regularien des Patientendatenschutzgesetzes würden somit nach Implementierung der Telematikinfrastruktur ausgesetzt“, heißt es in einer dazu veröffentlichten Resolution. Dies sei abzulehnen.
„Falls ein Opt-out gesetzlich eingeführt würde, sollten Daten zu psychischen Erkrankungen, insbesondere Psychotherapiedaten, aus der ePA ausgeschlossen werden“, forderten die Psychologen. Denn es sei nicht auszuschließen, dass Versicherten durch bestimmte Eintragungen Nachteile entstünden. Dies betreffe in besonderem Maß eine Stigmatisierung aufgrund von Diagnosen psychischer Störungen.
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