Erfolglose Widersprüche werden in Hamburg ab Mai kostenpflichtig
Hamburg – Erfolglose Widersprüche werden in Hamburg ab dem 1. Mai kostenpflichtig. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVHH) beschlossen. Demnach müssen Hamburger Ärzte künftig für Widersprüche, die in vollem Umfang zurückgewiesen werden, eine Gebühr von 100 Euro entrichten. So will die KV die Bearbeitungskosten der Widersprüche zumindest anteilig decken.
Bislang wurde von der KVHH nur eine Gebühr erhoben, wenn ein Widerspruch trotz Aufforderung nicht begründet und abgewiesen wurde. Nachdem das Bundessozialgericht im vergangenen Jahr die Erhebung einer umfassenden Gebühr für zulässig befunden hatte, stimmte die VV der Ausweitung der Gebühr nun nach intensiven und langen Diskussionen in den beratenden Fachausschüssen zu.
In den vergangenen Jahren sind bei der KVHH eigenen Aussagen zufolge pro Quartal zwischen 800 und 1.200 Widersprüche eingegangen. Die derzeit noch offenen rund 12.000 Widersprüche sind von der Neuregelung nicht betroffen. Die Regelung gilt vielmehr für alle Widersprüche, die ab dem 1. Mai bei der KVHH eingehen.
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