Ärzteschaft

Erhöhung der Einsatzzeiten für Betriebsärzte während Corona

  • Mittwoch, 16. September 2020
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Karlsruhe – Der Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) plädiert für eine Erhöhung der Einsatzzeiten in der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung während der durch SARS-CoV-2 bedingten epidemischen Lage.

Seit März 2020 befinde man sich in einer sich weltweit erstreckenden Epidemie, deren Ende noch nicht abzusehen ist. Sie stelle die gesamte Gesellschaft vor besondere Herausfor­derungen – dies gelte auch für die Betriebe und ihre Beschäftigten. Alle Betriebe bräuchten jetzt eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung mit einem aktuellen, auf die jeweilige betriebliche Situation abgestimmten Hygienekonzept, so betont der Verband.

Branchenkonzepte könnten an dieser Stelle als Grundlage dienen. Die Konzepte müssten aber immer auf die jeweilige betriebliche Situation angepasst werden.

Bei den bisherigen Aufgaben in der betriebsärztlichen Grundbetreuung seien die neuen epidemiebedingten Aufgabenstellungen bisher nur unzureichend berücksichtigt. Betriebsärzte seien aber Experten zum Thema Infektionsschutz und daher wichtige und erste Ansprechpartner.

Die Erfahrung der vergangenen Monate haben laut VDBW gezeigt, dass die coronabezogene Beratung ein Schwerpunkt der betriebsärztlichen Beratungstätigkeit geworden ist. Auch die bisherigen Gefährdungsmomente im Betrieb seien aber unverändert vorhanden und müssten weiterbearbeitet werden. Daraus resultiere ein zusätzlicher zeitlicher Aufwand für die Betriebsärzte.

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte nach Prüfung internationaler Konzepte die arbeitsmedizinische Empfehlung zum „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ veröffentlicht. In dieser Empfehlung werden Tätigkeiten in vier Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 weist eine geringe Gefährdung und Gruppe 4 eine sehr hohe Gefährdung auf.

Der VDBW schlägt für die Phase der Epidemie vor, die betriebliche Einsatzzeit in der Grundbetreuung in den jeweiligen Gruppen um 0,1 Stunden zu erhöhen – und zwar unabhängig von der Gruppeneinteilung der Einsatzzeiten in der Grundbetreuung (Gruppe I bis III).

aha

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