Politik

Erlass von Beitragsschulden einheitlich geregelt

  • Mittwoch, 18. September 2013

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit hat die vom GKV-Spitzenverband erarbeiteten Regeln für den Erlass von Beitragsschulden genehmigt. Sie sollen sicherstellen, dass für alle Mitglieder bei verschiedenen Krankenkassen gleiche Bedingungen in Bezug auf den Beitragserlass gelten. Am 1. August war das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft getreten.

„Die Verfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes schaffen jetzt die notwendige Grundlage dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Verfahren einheitlich und zügig in die praktische Anwendung bringen können“, erklärte dazu Bundes­gesund­heitsminister Daniel Bahr (FDP).

In diesem Zusammenhang empfiehlt der GKV-Spitzenverband, dass sich alle Betroffenen, die derzeit ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, mit Blick auf den Stichtag 31. Dezember möglichst rasch bei ihrer Krankenkasse melden. Zuständig sei die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat.

Grundsätzlich gilt dem Verband zufolge: Voraussetzung für einen Erlass beziehungsweise eine Ermäßigung der Beitragsschulden ist, dass die Betroffenen im Nacherhebungs­zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen haben oder – wenn dies doch der Fall war – auf eine nachträgliche Kostenübernahme durch die Kasse verzichten. Diese Voraussetzung bezieht sich nicht auf mitversicherte Familienangehörige. Beiträge können außerdem nur erlassen oder ermäßigt werden, wenn der Nacherhebungszeitraum mehr als drei Monate umfasst.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung