Politik

Erstattungsbetrag für Augentropfen vereinbart

  • Freitag, 27. Juni 2014

Berlin – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Alcon Pharma GmbH haben sich im Rahmen des AMNOG-Verfahrens Mitte Mai 2014 frist­gemäß auf einen Erstattungsbetrag für das Fertigarzneimittel Nevanac® 1mg/ml Augentropfensuspension geeinigt. Ab 1. Juli 2014 wird der Erstattungsbetrag 14,50 Euro je Packung vor Abzug der Herstellerabschläge betragen.

Das genannt Medikament ist zugelassen bei Erwachsenen zur Prophylaxe und Behand­lung postoperativer Schmerz- und Entzündungszustände bei Kataraktoperation sowie zur Verminderung des Risikos postoperativer Makulaödeme im Zusammenhang mit Kataraktoperation bei Diabetikern. Es enthält als wirksamen Bestandteil das nicht steroidale Antirheumatikum (NSAR) Nepafenac und wurde Mitte vergangenen Jahres auf dem deutschen Markt eingeführt.

Grundlage für die Verhandlungen bildete der Beschluss des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA) über die Nutzenbewertung von Nepafenac gemäß § 35a SGB V vom 19. Dezember 2013. Im Rahmen des Nutzenbewertungsverfahrens wurde reichte Alcon kein Dossier, weshalb eine Bewertung der Fragestellung, ob der Wirkstoff Nepafenac einen Zusatznutzen, keinen Zusatznutzen oder einen geringeren Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Diclofenac) hat, nicht möglich war.

Laut GKV-Spitzenverband haben die Vertragsparteien vor diesem Hintergrund einen Erstattungsbetrag vereinbart, der durchschnittlich zu niedrigeren Jahrestherapiekosten führt, als die Jahrestherapiekosten der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ausschlaggebend dafür sei die erheblich kürzere Behandlungsdauer mit Nepafenac bei Diabetikern nach Kataraktoperationen. Die Behandlungskosten mit Nevanac® sind dem Spitzenverband zufolge somit in diesem Bereich deutlich günstiger als die der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

hil

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