Politik

Erste Sparliste: Krankenhäuser sollen GKV-Finanzen stabilisieren

  • Freitag, 10. Oktober 2025
/natali_mis, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat erste Einsparungspläne vorgelegt, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das kommende Jahr um zwei Milliarden Euro zu entlasten. Das ist die Lücke, mit der das Ministerium zuletzt gerechnet hatte.

Demnach soll in drei Bereichen gekürzt werden: Bei Krankenhäusern etwa 1,8 Milliarden Euro, beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 100 Millionen Euro sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen ebenso 100 Millionen Euro. Kürzungen bei Ärzten, Arzneimittelherstellern oder Versicherten scheinen somit erst einmal nicht geplant.

Das geht aus drei neuen Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen, und die heute in die Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung gegangen sein sollen.

Eine Einsparliste aus dem Bundesgesundheitsministerium war seit Wochen erwartet worden, beim Koalitionsgipfel am vergangenen Mittwoch konnte man sich offenbar noch nicht einigen.

Der Zeitdruck ist derzeit hoch: Ab kommende Woche Dienstag tagt der sogenannte Schätzerkreis, bei dem der allgemeine Zusatzbeitrag für 2026 errechnet werden soll. Die Änderungen können kommende Woche im Zuge der Beschlussfassung des BEEP-Gesetzes beschlossen werden – noch rechtzeitig für die Berechnungen der Expertinnen und Experten beim Schätzerkreis.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat auf der lang erwarteten Streichliste vor allem die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser stehen, die die Einsparung von 1,8 Milliarden Euro erbringen soll. In der Begründung heißt es dazu: „Der maximale Anstieg des von den Vertragsparteien auf Landesebene zu vereinbarenden Landesbasisfallwerts für das Jahr 2026 wird damit auf die im Orientierungswert abgebildete Kostensteigerung im Krankenhausbereich begrenzt.“

Weitere 100 Millionen Euro sollen durch die einmalige Absenkung für die Finanzierung des Innovationsfonds eingespart werden. Bislang bekommt der Innovationsfonds jährlich 200 Millionen Euro. Die Krankenkassen müssen ihren Anteil an der Finanzierung im Jahr 2026 also nicht tragen – das Geld soll ausschließlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds genommen werden.

Mit dieser Änderung werden auch die Fördersummen für die einzelnen Bereiche des Innovationsfonds verändert. So bekommen Forschungen zu „Neuen Versorgungsformen mit kurzer Laufzeit“ zehn Millionen Euro statt 20 Millionen Euro und Entwicklungen von Medizinischen Leitlinien künftig noch 2,5 Millionen Euro statt fünf Millionen Euro.

Dritter Sparposten sind die Verwaltungskosten der Krankenkassen: Hier soll eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs in Höhe von acht Prozent gegenüber dem Jahr 2024 erfolgen. Hier wird ebenso mit einem Betrag von 100 Millionen Euro gerechnet.

Im Jahr 2025 habe es laut Begründung des Änderungsantrages einen Anstieg von sechs Prozent gegeben. Ohne solch eine Begrenzung rechnet das BMG offenbar mit einem weiteren Anstieg von zusätzlichen vier Prozentpunkten.

„Der Bezug auf das Jahr 2024 verhindert Fehlanreize für die Krankenkassen, die sächlichen Verwaltungsausgaben im laufenden Jahr 2025 auszuweiten, um geringere Ausgabenzuwächse im Jahr 2026 auszuweisen“, heißt es weiter in der Begründung.

Damit will Warken das von ihr und dem Ministerium errechnete Defizit von zwei Milliarden Euro decken. Allerdings gehen die Krankenkassen von einem deutlich höheren Defizit aus: Noch im Juni lag dieses eher bei vier Milliarden. Zudem steht noch eine Einigung zu den fehlenden zwei Milliarden in der Pflegeversicherung aus.

bee

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