Ausland

EU fördert Ebola-Forschung an Hamburger Tropeninstitut

  • Donnerstag, 23. Oktober 2014

Brüssel/Hamburg – Das Hamburger Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin erhält von der EU für seine Ebola-Forschung 1,7 Millionen Euro. Insgesamt würden fünf Projekte in Deutschland, Belgien und Frankreich mit 24,4 Millionen Euro gefördert – von groß angelegten klinischen Studien über einen potenziellen Impfstoff bis hin zur Erprobung bereits vorhandener und neuartiger Komponenten zur Behandlung von Ebola, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Das Geld werde über ein Schnellverfahren freigegeben. „Angesichts der Ebola-Ausbreitung führen wir einen Wettlauf gegen die Zeit. Wir müssen sowohl auf die Notsituation reagieren als auch langfristige Maßnahmen ergreifen”, erklärte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.

Zusammen mit den Mitgliedstaaten hat Europa damit bisher Hilfe von mehr als 600 Millionen Euro versprochen, 107 Millionen Euro davon kommen aus Deutschland.

Kontrollen aller Grenzen in Liberia
Liberias Präsidentin Ellen Johnson Sirleaf kündigte am Donnerstag striktere Kontrollen aller Grenzen mit Sierra Leone und Guinea an. "Wir wissen, dass unsere Grenzen löchrig sind und müssen verhindern, dass Infizierte ins Land kommen, weil sie die offiziellen Grenzübergänge meiden", erklärte Sirleaf im staatlichen Rundfunksender ELBC. Ihr Land sei völlig unvorbereitet von der Epidemie getroffen worden, bemühe sich aber seit einem Monat, "rascher zu reagieren". Laut Sirleaf läuft auch die Koordinierung mit den Nachbarn inzwischen besser.

Die US-Gesundheitsbehörde CDC verschärfte unterdessen ihre Kontrollen von Reisen­den aus westafrikanischen von Ebola betroffenen Ländern weiter. Nach ihrer Ankunft in den USA müssen sich Reisende aus Liberia, Guinea und Sierra Leone künftig 21 Tage lang beobachten lassen, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Das ist der maximale Zeitraum zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Symptomen der Krankheit. Die neuen Vorgaben gelten demnach für alle Menschen, die aus den drei betroffenen Ländern einreisen beziehungsweise von dort an ihren Wohnort in den USA zurück­kehren.

dpa/afp

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