EU-Gesundheitsminister einigen sich auf Regelungen zur Patientenmobilität

Brüssel – Die europäischen Mitgliedstaaten haben sich heute auf Vorschriften für geplante EU-Auslandsbehandlungen geeinigt. Der Standpunkt berücksichtigt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Patientenfreizügigkeit. Demnach müssen die Krankenkassen Versicherten die Kosten für medizinische Leistungen im EU-Ausland in der dafür im Inland üblichen Höhe erstatten.
Zur Steuerung der Patientenströme sollen die Kostenträger für bestimmte Leistungen Vorabgenehmigungen erteilen dürfen. Dies betrifft in erster Linie stationäre und kostenintensive Leistungen sowie Behandlungen, die nicht den heimischen Qualitätsstandards entsprechen.
Die Mitgliedstaaten werden ferner verpflichtet, Kontaktstellen einzurichten, bei denen sich ausländische Versicherte nach den Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Behandlungen erkundigen können.
Patienten sollen ferner künftig problemlos Arzneimittelverordnungen auch im EU-Ausland einlösen können. Die Mitgliedstaaten einigten sich darüber hinaus auf eine engere Zusammenarbeit im E-Health-Bereich und bei der Diagnose und Therapie seltener Erkrankungen.
In Kürze wird sich das Europäische Parlament in zweiter Lesung mit der Position der Mitgliedstaaten zur Richtlinie über die Rechte der Patienten bei Auslandsbehandlungen beschäftigen.
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