Ausland

EU-Kommission spricht sich für ermäßigte Mehrwertsteuer bei Medikamenten aus

  • Dienstag, 8. Juli 2008

Brüssel – Die Europäische Kommission regt an, für Arzneimittel sowie für medizinische Geräte, die speziell für Behinderte entwickelt wurden, EU-weit ermäßigte Mehrwertsteuersätze einzuführen. Dies geht aus einem aktuellen Vorschlag zur Änderung der geltenden EU-Mehrwertsteuerrichtlinie hervor. Die EU-Länder sollen dem Gesetzentwurf zufolge selbst entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen.

Die Mehrwertsteuersätze für Arzneimittel unterscheiden sich in den einzelnen Ländern Europas sehr stark. Lediglich vier Staaten erheben noch den vollen Satz. In Deutschland sind dies derzeit 19 Prozent. Nur Dänemark (25 Prozent), Bulgarien und Österreich (beide 20 Prozent) haben noch höhere Mehrwertsteuersätze für Arzneimittel.

In einigen Ländern, wie Schweden und Großbritannien werden auf verschreibungspflichtige Medikamente gar keine Mehrwertsteuern berechnet. In fast allen übrigen EU-Staaten gilt auch für rezeptfreie Arzneimittel ein erniedrigter Satz von unter zehn Prozent. Für medizinische Geräte für Behinderte gilt hingegen in Deutschland bereits ein ermäßigter Satz von sieben Prozent.

Die EU-Kommission gehe mit ihrem Vorschlag in die richtige Richtung, so Hennig Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßt die Anregung aus Brüssel, die Mehrwertsteuersätze auf Arzneimittel zu senken. Die Gesetzlichen Krankenkassen könnten dadurch Finanzmittel in Höhe von rund zweieinhalb Milliarden Euro einsparen und ihre Mitgliedsbeiträge um mindestens zwei Prozentpunkte senken, heißt es in einer Stellungnahme der ABDA.

Bereits im September 2007 hatten insgesamt 15 Verbände und Organisationen, darunter Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, aus dem deutschen Gesundheitswesen in der „Düsseldorfer Erklärung“ gefordert, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent zu senken.

ps

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung