Ausland

EU-Kommission stellt überarbeitete Regeln zur Arzneimittel­information vor

  • Dienstag, 11. Oktober 2011
dapd
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Brüssel – Die Europäische Kommission will das Werbeverbot für verschreibungs­pflichtige Arzneimittel fortsetzen. Dies sieht der überarbeitete Vorschlag einer entsprechenden EU-Richtlinie vor. Die Pharmaindustrie soll die Öffentlichkeit aber anders als bislang in den EU-Staaten üblich, grundsätzlich über ihre Produkte informieren dürfen.

Zulässig sein sollen künftig zum Beispiel Informationen auf dem Etikett und der Packungs­beilage, Informationen über Preise und klinische Versuche sowie Gebrauchs­anweisungen. Die Arzneimittelhersteller sollen die Informationen auf registrierten Websites oder in gedruckter Form veröffentlichen dürfen. Dies gilt nur für Druckerzeugnisse, die auf Anfrage erhältlich sind. Eine Veröffentlichung in allgemeinen Printmedien sowie im Radio und Fernsehen will die EU-Kommission nicht erlauben.

Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Informationen neutral, sachlich korrekt und verständlich sind. Auch dürfen sie nicht irreführend sein und sollen den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten entsprechen.

Grundsätzlich müssen Informationen, die nicht zuvor schon genehmigt wurden, vor ihrer Bereitstellung von den zuständigen Behörden überprüft werden, sagte EU-Gesundheitskommissar John Dalli. Die überarbeitete Richtlinie soll nach Aussage des Gesundheitskommissars die Rechte, Interessen und die Sicherheit der Patienten in den Vordergrund stellen.
 

Bei EU-Parlamentariern stießen die Vorschläge auf breite Zustimmung. „Patienten müssen das Recht und die Möglichkeit haben, verlässliche Informationen über Krankheiten und Therapien sowie über Inhaltsstoffe, Anwendung und Wirkung ihrer Arzneimittel zu bekommen“, so die SPD-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt.

Der CDU-Politiker Peter Liese betonte: „Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf es nicht geben. Dadurch würde die Gefahr steigen, dass teure und nebenwirkungsreiche Medikamente eingesetzt werden. Die Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen und auch die Arzneimittelnebenwirkungen.“

Das EU-Parlament hatte einen ersten im Jahr 2008 vorgelegten Änderungsentwurf der EU-Kommission abgelehnt. Der überarbeiteten Vorschläge müssen nun erneut vom EP und den Gesundheitsministern erörtert werden.

ps

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