EU kritisiert Feinstaubbelastung in Stuttgart und Leipzig
Brüssel – Die Europäische Kommission hat Deutschland ermahnt, die Bevölkerung besser vor Feinstaub zu schützen. Im Fokus stehen dabei Stuttgart und Leipzig, wo der Tagesgrenzwert für Feinstaub weiterhin regelmäßig überschritten werde. Die Ermahnung ist die zweite Stufe in einem insgesamt dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Bereits im April 2013 hatte die Kommission Deutschland aufgefordert, rasch und wirksam tätig zu werden, um diesen Verstoß gegen EU-Recht so schnell wie möglich abzustellen. Sollte weiterhin nichts geschehen, könnte die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre Bürger vor Feinstaub zu schützen. Dafür hat es spezifische Grenzwerte für jedes Luftqualitätsgebiet festgelegt. Winzige Feinstaub-Teilchen kommen in Industrie-, Straßenverkehrs- und Heizungsabgasen vor und können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen sowie die Lebenserwartung verkürzen.
In Europa gelten für den Feinstaub sogenannte PM2,5-Werte über 25 µg/m3 als bedenklich. Erst im Frühjahr dieses Jahres berichtete aber eine Arbeitsgruppe im British Medical Journal nach einer prospektiven europäischen Kohortenstudie, dass eine Feinstaubbelastung der Luft auch unterhalb der geltenden Grenzwerte das Risiko auf ein akutes koronares Ereignis erhöht. Dies deckt sich mit Ergebnissen aus den Vereinigten Staaten. Dort liegt das Limit für den Feinstaub (PM2,5) bei 12 µg/m3 Luft.
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