EU-Lebensmittelbehörde: Süßstoff Aspartam unbedenklich
Brüssel – Der künstliche Süßstoff Aspartam ist für Verbraucher nach einer Untersuchung der EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) unbedenklich. In den derzeit erlaubten und von der Industrie eingesetzten Mengen seien Aspartam und seine Abbauprodukte sicher für den menschlichen Verzehr, erklärte heute die Behörde. Als Alternative zu herkömmlichem Zucker wird der umstrittene Stoff etwa bei der Herstellung von Softdrinks, Kaugummis, Süßspeisen sowie Diätprodukten genutzt.
Die empfohlene Tageshöchstdosis in der EU liegt bei 40 Milligramm pro Kilo Körpergewicht. Ein Kind mit 20 Kilogramm Körpergewicht kann EFSA zufolge täglich anderthalb Liter mit Aspartam gesüßte Limonade trinken, ohne den Grenzwert zu erreichen. Eine Verzehrwarnung gibt EFSA lediglich für Menschen aus, die an der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden.
EFSA bestätigt mit der Studie eine frühere Bewertung von Aspartam. Für die Lebensmittelindustrie ist das eine gute Nachricht. In der Vergangenheit war der Stoff mit zahlreichen Gesundheitsgefahren in Verbindung gebracht worden, etwa mit einem erhöhten Diabetes-Risiko. Aspartam ist etwa 200 Mal süßer als herkömmlicher Zucker. In der EU muss auf Produkten angeben werden, wenn sie den Stoff enthalten.
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