Ausland

EU-Parlament stimmt zu: Verbot für sexualisierte Deepfake-KI

  • Dienstag, 16. Juni 2026
/picture alliance, Anadolu, Selen Valente Rasquinho
/picture alliance, Anadolu, Selen Valente Rasquinho

Straßburg – Das Europaparlament hat einem Verbot von Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI), mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können, zugestimmt. Eine große Mehrheit von 423 Abgeordneten stimmte in Straßburg für eine entsprechende Änderung des europäischen KI-Gesetzes. 57 lehnten sie ab, 174 Parlamentarier enthielten sich.

Nun fehlt noch die formelle Zustimmung der EU-Staaten. Das Verbot würde dann ab dem 2. Dezember 2026 federführend vom KI-Amt der EU durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren geschaffen wurde.

Bei Deepfakes werden mithilfe Künstlicher Intelligenz täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufnahmen manipuliert oder erzeugt.

Das neue Verbot soll die bisherigen Regeln ergänzen, indem es neben den Nutzenden auch die Anbieter der entsprechenden digitalen Werkzeuge ins Visier nimmt. Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten betonten, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermäßig stark einzuschränken.

Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Das Verbot zielt demnach auf KI-Anwendungen ab, die etwa die Erstellung von realistischen Bildern oder Videos des Intimbereichs erlauben – insbesondere von Genitalien, dem Anus, dem Po oder entblößten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen.

Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. Auch nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie mithilfe von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Das neue Verbot soll aber explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.

Verpflichtende Wasserzeichen für KI kommen später

Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen der KI-Branche zunächst zusätzliche Pflichten ersparen und auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft durch Regelvereinfachungen erleichtern.

An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten.

Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte etwa deutlich als solche kennzeichnen – generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren.

dpa

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