EU-Parlament: Zell- und Gewebespenden nicht kommerzialisieren

Straßburg – Das EU-Parlament will die Unentgeltlichkeit von Zell- und Gewebespenden verbindlich festschreiben. Ein heute in Straßburg verabschiedeter Bericht verlangt eine gesetzliche Präzisierung des EU-Rechts, da in Mitgliedstaaten immer wieder mit Unterstützung staatlicher Behörden Geld für Zellen und Gewebe gezahlt werde.
„Der menschliche Körper darf auf keinen Fall kommerzialisiert werden“, forderte der gesundheitspolitische Berichterstatter im EU-Parlament, Peter Liese (CDU). In der Transplantationsmedizin müssten Organe, aber auch Zellen wie etwa Knochenmarkzellen nach medizinischer Notwendigkeit verteilt werden. Es dürfe keinen finanziellen Einfluss geben.
Die EU-Institutionen haben das Prinzip der Unentgeltlichkeit und Freiwilligkeit für Organtransplantation sowie ein rechtlich klares Verbot des Organshandels bereits 2010 in einer Richtlinie festgeschrieben. „Der Skandal von Göttingen und Regensburg zeigt jedoch, dass wir bei den Organspenden ein Umsetzungsdefizit haben“, so Liese. Zell- und Gewebespenden seien allerdings noch viel stärker betroffen, da hier die öffentliche Aufmerksamkeit fehle.
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