EU stellt Liste mit gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln vor
Brüssel – Eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln hat die Kommission der Europäischen Union (EU) Mitte Mai genehmigt. „Die heutige Entscheidung ist die Krönung jahrelanger Arbeit und eine wichtige Etappe in der Regelung von Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln“, sagte John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik.
Die in der gesamten EU gültige Liste gesundheitsbezogener Angaben soll im Internet erscheinen, nicht wissenschaftlich begründete Angaben müssen die Hersteller nach einer kurzen Übergangsfrist vom Markt nehmen. Dalli betonte, die Verbraucher könnten künftig in der ganzen EU ihre Kaufentscheidungen fundierter treffen.
Den Herstellern biete die Liste Rechtssicherheit, weil sie sehen könnten, welche Angaben sie machen dürften und welche nicht. Zudem werde der Verwaltungsaufwand geringer, da die Durchsetzungsbehörden sich ab jetzt auf eine einzige Liste zulässiger Angaben mit ihren Verwendungsbedingungen berufen könnten, wenn sie prüfen, ob eine Angabe irreführend ist oder nicht.
Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, ihre Verfahren an die neuen Anforderungen anzupassen. Ab Anfang Dezember 2012 sind alle nicht zugelassenen Angaben verboten, für die kein Verfahren mehr läuft.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: