Ausland

EU will Corona-Varianten bei Einreiseverbot stärker berücksichtigen

  • Montag, 1. Februar 2021
/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
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Brüssel – Bei dem weitgehenden Einreiseverbot in die Europäische Union (EU) wollen die EU-Staaten die Verbreitung neuer Corona-Varianten in Drittstaaten künftig stärker berücksichtigen. Für Reisende aus Gebieten mit besorgniserregenden Mutationen soll nach der Ankunft eine Quarantäne-Pflicht gelten. Auch zusätzliche Corona-Tests bei oder nach der Ankunft sind vorgesehen. Auf diese Empfehlungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten einigten sich heute die Botschafter der EU-Staaten.

Schon zu Beginn der Coronapandemie hatte die EU im Kampf gegen das Virus die Schotten weitgehend dicht gemacht. Für fast alle Staaten weltweit gelten derzeit grundsätzlich drastische Einreisebeschränkungen. Demnach sind alle nicht zwingend notwendigen Einreisen in alle EU-Staaten außer Irland sowie in die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island verboten.

Die Empfehlungen sind allerdings nicht bindend, deshalb müssen sich die EU-Länder nicht daran halten. Zudem gelten Ausnahmen etwa für EU-Bürger und ihre Familien. Anfang Juli wurde der Einreisestopp erstmals gelockert. Im Moment betrifft das allerdings nur sechs Länder. Grundlage einer solchen Entscheidung sind unter anderem das Infektionsgeschehen sowie die Quote positiver Testergebnisse in Ländern. Künftig soll auch die Verbreitung neuer Virus-Varianten berücksichtigt werden.

Angesichts dieser besonders gefürchteten Mutationen hatte die EU-Kommission vergangene Woche neue Regeln für die Einreise aus besonders betroffenen Ländern vorgeschlagen. Deutschland hat die Einreise aus solchen Ländern in der Zwischenzeit allerdings schon drastisch eingeschränkt. Doch gibt es zahlreiche Ausnahmen.

Auch die EU-Empfehlungen vom Montag für die Mutationsgebiete sehen Ausnahmen vor. Für Reisende mit wichtiger Funktion könne etwa ein Corona-Schnelltest vor der Abreise ausreichend sein. Für Arbeitnehmer im Transportwesen solle ein Schnelltest bei Ankunft genügen.

Für Flugzeug-Besatzungen solle ein „angemessenes“ Test-Regime gelten. Die Empfehlungen müssen nach der Entscheidung der Botschafter noch offiziell im schriftlichen Verfahren von den Hauptstädten angenommen werden.

dpa

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