EuGH soll Fragen zum Luftreinhalteprogramm beantworten

Leipzig – Ein Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der Bundesregierung um das nationale Luftreinhalteprogramm wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig legt dem EuGH mehrere zentrale Fragen zur Beantwortung vor.
Dabei geht es vor allem darum, welche Prognosedaten für die alle vier Jahre vorgesehene Änderung des Luftreinehalteplans genutzt werden müssen. Außerdem soll der EuGH klären, ob ein Umweltverband konkrete Änderungen an dem Programm verlangen kann. (Az.: BVerwG 7 C 1.25)
Der Luftreinhalteplan enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will. Dabei geht es um Feinstaub, aber auch Ammoniak, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid.
Der Rechtsstreit beschäftigt schon seit mehreren Jahren die deutschen Verwaltungsgerichte. Die DUH hält das 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Luftreinhalteprogramm für ungenügend und hat gegen die Bundesregierung geklagt.
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte die Umweltvereinigung einen Teilerfolg erzielt. Über die Revision dagegen muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, wartet nun aber zunächst die Antworten des EuGH ab.
Das OVG hatte entschieden, dass dem Programm zugrunde liegende Prognosen teilweise fehlerhaft seien, weil nicht die aktuellsten Daten berücksichtigt worden seien. Der Knackpunkt war, dass das Luftreinhalteprogramm schon 2023 erstellt, jedoch von der Ampel-Bundesregierung erst mit einem Jahr Verzögerung 2024 beschlossen wurde.
Unter anderem sei beim Datum für den Kohleausstieg noch vom Jahr 2030 statt spätestens 2038 ausgegangen worden. Beim Verkehr sei der zwischenzeitliche Stopp der E-Auto-Prämie nicht berücksichtigt worden. Das Bundesumweltministerium hatte argumentiert, dass nötige Abstimmungsprozesse lange gedauert hätten.
Schadstoffe in der Luft stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar und können zu frühzeitigen Todesfällen und Erkrankungen wie Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. In Deutschland sterben laut DUH jährlich rund 28.000 Menschen vorzeitig aufgrund von Stickstoffdioxid und 68.000 Menschen aufgrund von Feinstaubpartikeln.
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