EuGH stärkt Wettbewerb in ambulanter Pflege
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Wettbewerb kleiner ambulanter Pflegedienste gestärkt. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer für die Pflege kranker oder gebrechlicher Menschen muss auch für diese Dienste gelten und darf nicht davon abhängig gemacht werden, in welchem Umfang staatliche Einrichtungen Pflegekosten übernehmen, heißt es in einem heute in Luxemburg verkündeten Urteil. (Az: C-174/11)
Anlass der Entscheidung war eine Anfrage des Bundesfinanzhofs in München. Er wollte wissen, ob der Staat die Steuerbefreiung eines privaten ambulanten Dienstes davon abhängig machen darf, dass Pflegekosten im vorangegangenen Kalenderjahr in mindestens zwei Drittel der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen wurden. Laut EuGH verstößt solch eine Vorschrift gegen das Gebot der Gleichbehandlung und den Grundsatz der steuerlichen Neutralität.
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