Europäischer Berufsausweis soll Mobilität von Ärzten fördern
Straßburg – Ein Europäischer Berufsausweis soll die Mobilität von Ärzten und anderen Berufsgruppen innerhalb der EU fördern. Am Mittwoch verabschiedete das Europäische Parlament einen Gesetzentwurf, der Ärzten, Apothekern, Architekten und anderen Berufsgruppen erleichtern soll, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen, wie das Parlament in Straßburg mitteilte. Die Berufstätigen können eine elektronische Bescheinigung beantragen, die es gestattet, in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen zu erbringen oder sich dort niederzulassen.
Zudem soll ein Warnsystem die Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Land für jene erschweren, gegen die im Heimatland ein Berufsverbot vorliegt. Angehörige von Gesundheitsberufen wie Ärzte, Krankenpfleger oder Tierärzte, gegen die in ihrem Heimatland disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen, könnten ihre Tätigkeiten in kein anderes Land der EU verlegen, hieß es. Alle EU-Länder sollten über derlei Sanktionen binnen drei Tagen informiert werden.
Von derzeit etwa 800 regulierten Berufen in der EU werden sieben auf der Grundlage der bereits bestehenden Richtlinie automatisch in allen 28 Mitgliedstaaten anerkannt, wie es hieß. Es sind dies Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte und Architekten.
"Pflege-Abitur" vom Tisch
MIt der EU-Regelungt bleibt die deutsche duale Ausbildung an der Berufsfachschule nach zehn Jahren Schule wie bisher europaweit anerkannt. Danach können auch Haupt-und Realschüler Pflegeberufe ergreifen. Der Zwang zum Abitur entfällt. Ursprünglich hatte die EU-Kommission eine Schulzeit von mindestens zwölf Jahren als Zugangs-Voraussetzung für die Krankenpflege verlangt.
Insbesondere Deutschland hatte in Brüssel gegen das geplante "Pflege-Abitur" protestiert. Nach Parlamentsangaben hätte dies fast jedem zweiten Schulabgänger in Deutschland den Pflegeberuf versperrt - dabei herrscht heute schon Mangel an Pflegekräften.
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